Vor- und Nachteile von Financial und Operational Leasing

Je langfristiger die Bindung, desto niedriger sind die Raten,

02.11.1990

Jürgen Mossakowski ist Finanzdirektor der Meridian Computer GmbH, Düsseldorf

Vielfältige Leasing-Vertragsvarianten haben sich herausgebildet. Für den Anwender sind sie nicht immer auf Anhieb durchschaubar. Doch die Unterschiedsmerkmale lassen sich im Kern auf die Zuordnung des Investitionsrisikos reduzieren. Bei manchen Verträgen liegt das Risiko voll auf den Schultern des Kunden, bei anderen wird es eher von der Leasinggesellschaft getragen.

Häufig sprechen steuerliche oder betriebliche Aspekte gegen den Kauf von Computersystemen. Insbesondere der Nachteil der hohen Kapitalbindung, der sich beim Kauf zwangsläufig ergibt, hat Leasing zur etablierten Finanzierungsform werden lassen. Finanzinstitute und Leasinggesellschaften offerieren ihrem Markt ein variantenreiches Angebot, das sich im Endeffekt auf zwei wesentliche Vertragsalternativen konzentriert: Finanzierungsleasing oder Operational Leasing. Die Hauptmerkmale beider Leasingversionen sollen nachfolgend transparent gemacht werden.

Höhere Flexibilität durch Operational Leasing

Finanzierungsleasing ist immer darauf ausgerichtet, eine Vollamortisation des spezifischen Leasingobjektes zu erzielen. Die Leasingraten werden so kalkuliert, daß sie unter dem Strich sämtliche anfallenden Kosten der Leasinggesellschaft abdecken. Hierzu gehören neben den Beschaffungskosten für das Leasingobjekt natürlich

auch alle Nebenkosten wie die Zinsen der Refinanzierung, die Verwaltungskosten und der vom Leasinganbieter kalkulierte Gewinn. Selbst der im Finanzierungsleasing übliche sogenannte "Teilamortisationsvertrag" hat im Grunde eine Vollamortisierung zum Inhalt. Er enthält neben den Leasingraten für die fest vereinbarte Grundmietzeit eine ebenfalls vertraglich verankerte "Abschlußzahlung", die üblicherweise nach Beendigung der Grundlaufzeit fällig wird. Die Abschlußzahlung deckt Differenzen zwischen der Summe der Leasingraten - aus Budget- oder Wettbewerbsgründen häufig niedrig kalkuliert - und dem Betrag, der zur Vollamortisation nötig ist.

Da beim Finanzierungsleasing die Amortisierung innerhalb der Grundlaufzeit (Vollamortisationsvertrag) beziehungsweise mit Leistung der Abschlußzahlung (Teilamortisationsvertrag) erfolgt, trägt der Leasingkunde das volle Investitionsrisiko. Beschaffungs- und Nebenkosten sind nach Ablauf der Vertragsdauer voll durch

Zahlungen des Leasingnehmers finanziert, notfalls durch die erwähnte Abschlußzahlung. Eine Übernahme von Restwertrisiken durch die Leasinggesellschaft entfällt. Am Rande sei erwähnt, daß sich sämtliche Regelungen des häufig diskutierten Leasingerlasses ausschließlich auf das Finanzierungsleasing beziehen.

Kürzer werdende Technologiezyklen und die Notwendigkeit, sich mit der Computerausstattung unerwarteten Wachstumssprüngen anzupassen, stellen vor allem bei größeren Computeranwendern hohe Ansprüche an die Flexibilität. Sich aus Finanzierungsgründen langfristig an ein bestimmtes Computersystem binden zu müssen, kann Wettbewerbsnachteile mit sich bringen. Als Antwort auf diesen Marktbedarf wurden neue Leasingvarianten geschaffen, die sich unter dem Begriff des "Operational Leasing" zusammenfassen lassen.

Verträge im Operational Leasing sind tendenziell kurzfristiger Natur, die dem normalen Mietvertrag im Sinne des BGB nahestehen. Für den Leasingnehmer liegt der Hauptunterschied jedoch in der Zuordnung des Investitionsrisikos, das beim Operational Leasing zu wesentlichen Feilen von vornherein nicht auf eine Vollamortisation kalkuliert; die Summe der vom Mieter zu zahlenden Leasingraten reicht nicht aus, um Anschaffungs- und Nebenkosten eines Leasingobjektes vollständig abzudecken. Deshalb ist beim Operational Lesasing die Leasinggesellschaft auf das mehrfache Vermieten eines Leasingobjektes angewiesen, ehe eine Vollamortisation erreicht werden kann. Die Leasinggesellschaft trägt das Risiko der Anschlußvermarktung und das sogenannte Restwertrisiko.

Innerhalb des Operational Leasing lassen sich zwei hauptsächliche Vertragsformen unterscheiden. Bei der ersten Variante können die Leasingverträge von beiden Parteien jederzeit kurzfristig gekündigt werden, üblicherweise unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist. Eine fest vereinbarte Grundmietzeit ist bei dieser Vertragsform nicht vorgesehen. Mit der Rückgabe des Leasingobjektes entfällt auch die Verpflichtung zur Zahlung von Mietraten. Für den Leasingkunden offeriert diese Vertragsvariante die höchstmögliche Flexibilität. Sie kann sich allerdings auch zum unerwarteten Risiko entwickeln, dann nämlich, wenn das Ausreizen der Flexibilität auf der Seite des Leasinggebers zu unkalkulierbaren Investitionsrisiken führt.

Dies kann die Existenzfähigkeit der Leasinggesellschaft ins Wanken bringen oder - wie die Praxis zeigt - gar deren Konkurs zur Folge haben. Selbst Verträge, die das jederzeitige Ausstiegsrecht mit dem Abschluß eines Anschlußvertrages verbinden, bewirken keine Veränderung dieser Risikoposition, denn letztlich muß die Leasinggesellschaft die Systeme aus beiden Verträgen finanzieren. Seriöse Leasingunternehmen offerieren ihren Kunden deshalb meist nur eine zweite Vertragsvariante des Operational Leasing. Diese sieht zwar eine fest vereinbarte Grundmietzeit vor, verzichtet aber ebenfalls auf die volle Amortisation aller anfallenden Kosten. Das Leasingunternehmen trägt somit das Restwertrisiko, dessen Höhe sich aus der Vertragslaufzeit und dem jeweiligen Marktwert des vermieteten Computers ergibt.

Wie vorteilhaft die eine oder andere Vertragsvariante ist, orientiert sich an den individuellen Ansprüchen des Computeranwenders. Bei Unternehmen mit gering wachsendem Computerbedarf empfiehlt sich in der Regel das Finanzierungsleasing. Hier kann sich die langfristige Bindung an eine bestimmte Computertechnologie in den Vorteil niedrigerer Leasingraten umschlagen.

Für schnell wachsende Unternehmen, deren Markterfolg sich üblicherweise auch auf die Erweiterung der Computerausstattung auswirkt, ist sicher das Operational Leasing von Vorteil. Es ermöglicht bei fest kalkulierbaren Leasingraten mit der jeweils notwendigen Computertechnologie Schritt halten zu können.

Operational Leasing wird allerdings meist nur von spezialisierten Leasinggesellschaften angeboten, denn der fachmännische Umgang mit Restwertrisiken im schnellebigen Computermarkt bedarf schon eines spezifischen Know-hows.

Hierzu sind genaue Kenntnisse der Computerwelt nötig, die sich mit konsequenter Marktbeobachtung und risikomindernder Diversifizierung des Leasingportfolios paaren. Auf die Vermietung von Computern spezialisierte Leasinggesellschaften beraten ihre Kunden und liefern das passende Gerät meist aus dem eigenen Portfolio.

Außerdem stärken solche Unternehmen ihre Position aus ihrer internationalen Präsenz. Ein Pluspunkt, der insbesondere im kostensparenden Secondhand-Geschäft zugunsten des Anwenders zu Buche schlagen kann.