Erneut einstweilige Verfügung gegen Gates beantragt

Java-Lizenzen: Sun und Microsoft kreuzen wieder die Klingen vor Gericht

29.10.1999
MÜNCHEN (CW) - Microsoft und Sun Microsystems treffen sich ein weiteres Mal vor den Schranken des Gerichts. Sun versucht, eine neuerliche einstweilige Verfügung gegen Microsoft zu erwirken. Eine erste war im November 1998 erlassen und im August dieses Jahres wieder kassiert worden.

Sun hatte im November 1997 gegen die Gates-Company Klage eingereicht. Der Workstation-Hersteller und Java-Entwickler warf darin Microsoft vor, sich nicht an gegenseitige Verträge zu halten und widerrechtlich eigene Softwareprodukte mit einer Java-Version auf den Markt gebracht zu haben, die nicht den Sun-Spezifikationen entspricht. Diese Microsoft-spezifischen Java-Varianten habe das Unternehmen aus Redmond etwa in Windows 98, den "Internet Explorer" und in diverse Softwarewerkzeuge eingearbeitet.

Vor dem US-Distriktgericht in San Jose, Kalifornien, hatte daraufhin Richter Ronald Whyte entschieden, daß Sun zu Recht auf Unterlassung klage, und wegen der Eilbedürftigkeit eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft erlassen. Gegen diese legte wiederum die Gates-Company Rechtsmittel ein. Ein Berufungsgericht hatte deshalb vor zwei Monaten die einstweilige Verfügung aufgehoben und das Verfahren wieder an die untergeordnete Gerichtsinstanz und an Richter Whyte zurückverwiesen.

Das Berufungsgericht gab Whyte mit auf den Weg, er solle seine damalige Entscheidung insbesondere bezüglich der angeblichen Java-Copyright-Verletzung von Microsoft noch einmal überprüfen. Allerdings hatte das Berufungsgericht nicht ausgeschlossen, daß Microsoft tatsächlich gegen den mit Sun geschlossenen Java-Lizenzierungs-Vertrag verstoßen hat.

Richter Whyte hat sich nach einer ersten Anhörung der beiden Streithähne noch nicht dazu geäußert, ob, und wenn ja, wann er über eine neuerliche einstweilige Verfügung gegen Microsoft entscheiden werde.