Software-Entwicklung

Java-Gemeinde setzt hohe Erwartungen in Oracle

03.06.2009
Von Stefan Ueberhorst

Lizenzen: GNU GPL versus EPL und Apache

Schließlich lohnt sich ein Blick auf das Lizenzmodell. Im Bereich der Java-Plattform gilt überwiegend die GNU General Public License (GPL) und damit deren Copyleft-Regelung. Diese besagt, dass im Fall einer Weitergabe an Dritte alle Modifikationen an einem unter der GPL stehenden Code offengelegt und ihrerseits unter die GPL gestellt werden müssen. Im Einzelfall kann es sein, dass der genaue Umfang des Copyleft nur sehr schwer zu bestimmen ist, so dass es immer wieder zu Unsicherheiten kommt, beobachtet Rechtsanwalt Martin Braun von der Frankfurter Kanzlei WilmerHale. Software, die unter Verwendung des Java Development Kit geschrieben wurde, steht nicht automatisch unter der GPL. Verwendet man zum Beispiel die GPL-geschützte Java-Runtime, heißt das normalerweise nicht, dass auch der eigene, in der Runtime laufende Code "GPL-infiziert" ist. Dies beträfe nur Veränderungen, die man an der unter der GPL stehenden Laufzeitumgebung selbst vornimmt. Eine gebräuchliche Faustformel ist laut Braun: Je mehr eigene Software (nur) über Standardschnittstellen kommuniziert und je weiter man von Links auf GPL-basierende Bibliotheken entfernt ist, desto unkritischer ist das Lizenzthema.

Sun hat lange gebraucht, um bei Java von der ursprünglich restriktiveren hauseigenen Lizenz schrittweise auf die GPL zu wechseln. Der "Hüter der Plattform" wollte sicherstellen, dass er auch unter der GPL die volle Kontrolle beibehalten würde. Ob Oracle an dieser Lizenzform etwas ändern kann oder will, steht noch in den Sternen. Tatsache ist jedoch, dass hinsichtlich kommerzieller Aspekte mit der Eclipse Public License (EPL) und der Apache License attraktive und ebenfalls weit verbreitete Lizenzformen als Alternativen zur Verfügung stünden.

So folgt auch die EPL dem Copyleft-Prinzip, ist laut Braun aber im Vergleich zur GPL trennschärfer. Die Bearbeitung und Übernahme von EPL-geschütztem Code bleibt Copyleft. Alles andere, was in eigenen Dateien enthalten ist, fällt nicht darunter. So lassen sich zusammengestellte Produkte zum Beispiel mit Eclipse-Plug-ins erstellen und unter einer eigenen Lizenz vertreiben, wobei nur der von Eclipse übernommene Code den Copyleft-Regelungen unterliegt.

Hinzu kommen Unterschiede bei der Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums: Bei Eclipse verbleiben alle Rechte an einem Beitrag beim Urheber, der jeweils direkt an den Nutzer lizenziert. Anders im Java-Umfeld, wo Rechte an der Intellectual Property eines Beitrags zur Java-Plattform über ein "Contributor Agreement" eingeräumt werden müssen.

Die in vielerlei Hinsicht für Anwender sorgenfreieste Variante ist laut Braun die Apache License, die keine Copyleft-Regelung enthält: Apache stellt Open-Source-Code zur Verfügung und erlaubt es, sämtliche Modifikationen daran auch unter einer eigenen Lizenz weiterzugeben. Auch hier müssen allerdings einige Bedingungen eingehalten werden, unter anderem, dass der Ersteller der Software und die Apache Foundation nicht haften und die bestehenden Urheberrechtsvermerke auch im modifizierten Programm enthalten sein müssen