Japanisches Copyright nicht zweckmäßig

27.01.1984

TOKIO (VWD) - Die japanische Regierung wäre schlecht beraten, wenn sie ein eigenes Gesetz zum Schutz der Urheberrechte für Computersoftware verabschieden würde. Das ist das Fazit eines Berichts eines Copyright-Ausschusses, der sich ausführlich mit diesem Thema befaßt hatte. Die Ausarbeitung von Software sei eine Tätigkeit, die auch unter den Schutz des allgemeinen Urheberrechts fallen müsse. Dieses sollte jedoch speziell auf die Belange der Computersoftware zugeschnitten werden.