Grauzone in Outsourcing-Verträgen

Jahr-2000-Service inklusive?

22.08.1997

Wer ein Projekt zur Jahr-2000-Umstellung in die Wege geleitet hat, sollte den Ablauf nicht durch Rechtsstreitigkeiten stören, sondern unbeirrt weiterarbeiten. Allerdings kann der finanzielle Aufwand möglicherweise im nachhinein auf einen Servicepartner abgewälzt werden - dann nämlich, wenn ein bestehender Vertrag die Interpretation zuläßt oder gar konkrete Hinweise darauf enthält, daß die Umstellung eigentlich Aufgabe des Dienstleisters wäre.

"Es handelt sich um eine juristische Grauzone. Bisher wurde kein Prozeß in dieser Angelegenheit angestrengt", erklärt der New Yorker Rechtsanwalt Jeff Jinnett. Seiner Ansicht nach gibt es aber genügend Fälle, in denen die Kosten zumindest teilweise vom Servicepartner getragen werden müßten. Schon ein Standard-Wartungsvertrag könne den Dienstleister unter Umständen verpflichten, auch die Umstellungsarbeit vorzunehmen. In solchen Abschlüssen erkläre sich der Partner in der Regel bereit, präventiv und korrektiv Support für alle Softwaredefekte und -fehler zu leisten, die bestimmte System- und Software-Umgebungen betreffen. Die Jahr-2000-Korrektur könne unter diese Regelung fallen.

Der Anwalt geht davon aus, daß sich der Dienstleister um so leichter verpflichten lasse, je geringer die Daten- und Programmbestände des betreffenden Unternehmens seien. Neuere Outsourcing-Verträge enthalten in der Regel eine Klausel, die das Jahr-2000-Thema gesondert behandelt.