IVNM fordert Schutz vor Abmahnungen im Internet

28.06.2005
Der Interessenverband Neue Medien e.V (IVNM) fordert ein Ende des "Abmahnwahns im Internet". Dafür verlangt der Verband eine Änderung des ...

MÜNCHEN (CWM) - Der Interessenverband Neue Medien e.V (IVNM) fordert ein Ende des "Abmahnwahns im Internet". Dafür verlangt der Verband eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der IVNM stellt sich damit gegen die Praxis von Rechtsanwälten, die unter Vortäuschung eines Wettbewerbsverhältnisses Abmahnungen an Unternehmen schicken, um Gebührentatbestände zu schaffen. Der IVNM verlangt deshalb, dass in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten für Abmahnungsschreiben keine Kosten anfallen dürfen.

Wer beispielsweise im Impressum der firmeneigenen Homepage keine Telefonnummer angibt, verstößt gegen Paragraph sechs des Teledienstegesetzes und kann so zum Opfer von Abmahnanwälten werden, die mehrere tausend Euro fordern. Diese fordern schriftlich dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterschrieben und ihre Gebührenrechnung zu bezahlen. Dabei argumentieren sie mit dem UWG: Denn der Auftraggeber sei im wirtschaftlichen Wettbewerb durch die fehlende Telefonnummer erheblich benachteiligt. Um diesen Nachteil zu beenden, wäre kostenpflichtige anwaltliche Hilfe notwendig, die jetzt vom Abgemahnten zu zahlen sei. Nach Ansicht des Verbandes entsteht häufig jedoch kein wirtschaftlicher Schaden oder es gibt überhaupt keinen Auftraggeber.