Rechtsverbindlichkeit elektronischer Unterschriften notwendig

IT-Verband fordert Abschied von papierbezogener Denke

25.10.1996

Angesichts der wachsenden Zahl von Geschäftsverbindungen per Computer forderte die Herstellervereinigung auf ihrer Jahrespressekonferenz in München ein neues Gesetz, das die Weitergabe von Betriebsgeheimnissen in Netzwerken schützt. Gleiches gelte im Prinzip auch für die Privatsphäre, erläuterte Verbandschef Jörg Harms vor den Journalisten. Wie bei der Verletzung des Briefgeheimnisses müsse es daher auch Strafen für den Bruch der Vertraulichkeit in elektronischen Medien geben. Zudem sollten im Internet geschlossene Verträge als verbindlich und beweiskräftig anerkannt werden.

Zielsetzung der Branche sei, so Harms, eine Rechtsverbindlichkeit der elektronischen Unterschrift. Ein Zeitschriftenabonnement via E-Mail zu kündigen oder sich über das Internet beim Einwohnermeldeamt umzumelden, müsse zum "Normalfall" werden. Ein seit Mitte September vorliegender Referentenentwurf der Bundesregierung für ein "Gesetz zur digitalen Signatur" beinhalte zwar Überlegungen zu künftigen Spielregeln im Geschäftsverkehr mit elektronischen Medien und regele die technischen Voraussetzungen. Eine rechtliche Absicherung wäre dort allerdings nicht vorgesehen. Dies sei jedoch um so wichtiger, da die technischen Möglichkeiten zur sicheren Online-Kommunikation längst gegeben sind.

Die Industrie habe, wie Harms betonte, mittlerweile Lösungen entwickelt, mit denen auf höchstem Sicherheitsniveau Vertraulichkeit und Verbindlichkeit gewährleistet werden können. So lasse sich beispielsweise mit Hilfe einer sogenannten "digitalen Signatur" zweifelsfrei der Autor einer Nachricht bestimmen. Die verbleibende Unsicherheit sei daher nur mehr eine "philosophische Größe". Allerdings müßten gleichzeitig leistungsfähige kryptografische Verfahren allgemein verfügbar gemacht werden. Ohne sie könne es, so der Verbandschef, keinen wirksamen Datenschutz und keine Vertrauensbasis geben. Und ohne ein Umdenken in Gesellschaft und Wirtschaft auch nicht. Obwohl Ende des Jahres in Deutschland voraussichtlich rund 2,5 Millionen PCs über einen Zugang zu einem Online-Dienst oder dem Internet verfügen dürften, beruhten die das Geschäftsgebahren regelnden Gesetze immer noch auf einem rein "papierbezogenem Denken".