Kein unnötiger Schutz

„IT-Selbständige sind verantwortungsbewusste Unternehmer“

26.04.2017
Von 
Hans Königes war bis Dezember 2023 Ressortleiter Jobs & Karriere und damit zuständig für alle Themen rund um Arbeitsmarkt, Jobs, Berufe, Gehälter, Personalmanagement, Recruiting sowie Social Media im Berufsleben.
Kerstin Tammling ist IT-Freiberuflerin und Vorstandsvorsitzende des Interessenverbandes der IT-Selbständigen. Sie fordert von der Politik, die Realitäten dieser Berufsgruppe endlich zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu handeln.

Der DBITS e.V. bezeichnet sich als Interessen- und Berufsverband für Selbständige in der IT in Deutschland. Worin liegen die Interessen der IT-Selbständigen Ihrer Erfahrung nach?

KERSTIN TAMMLING: Die Interessen der IT-Selbständigen liegen darin, ihre Arbeit in Ruhe ausüben zu können. Dazu gehört es, inhaltlich herausfordernde Aufträge zu akzeptablen Konditionen für ihre Kunden erfüllen zu können. Voraussetzung dafür ist wiederum eine gute wirtschaftliche Gesamtlage in Verbindung mit einer rechtssicheren Gesamtsituation für Auftraggeber und Selbständige.

Kerstin Tammling ist IT-Freiberuflerin und Vorstandsvorsitzende des Interessenverbandes der IT-Selbständigen.
Kerstin Tammling ist IT-Freiberuflerin und Vorstandsvorsitzende des Interessenverbandes der IT-Selbständigen.
Foto: Kerstin Tammling

Wir leben in einem Rechtsstaat. Wieso betonen Sie die Rechtssicherheit für die Selbständigen? Ist diese etwa nicht gegeben?

KERSTIN TAMMLING: Nehmen wir als Beispiel die Gesetzgebung zur Scheinselbständigkeit. Ursprünglich sollte es um die Eindämmung von Missbrauch im Zeitarbeitsgewerbe, vorrangig im gewerblichen Bereich, gehen. Heraus kam dabei eine undifferenzierte Gleichbehandlung aller Personen, die selbständig und temporär in direkter oder indirekter Weise für Auftraggeber tätig sind. Ohne den groß angelegten Widerstand der Berufsverbände unter dem Dach des ADESW dürften spätestens ab dem 1.4.2017 die meisten IT-Selbständigen und Selbständige vieler anderer Branchen ihren Beruf nicht mehr ausüben. Die Proteste haben zwar den ursprünglichen Vorschlag des Paragrafen 611a, BGB verhindert, dennoch muss jeder Selbständige, aber auch Auftraggeber, mit der Einstufung des Vertragsverhältnisses als "Scheinselbständigkeit" durch die DRV rechnen. Klar nachvollziehbare, aber auch den Alltag des wirtschaftlichen Umfelds berücksichtigende Rahmenbedingungen, gab und gibt es nicht. Bei der Betrachtung der Resultate der IT-Freiberuflerstudie 2017 sind die Auswirkungen dieses politischen Desasters eindeutig zu erkennen. Rechtssicherheit für nicht schutzbedürftige Selbständige zu erlangen ist eines der Kernthemen des DBITS.

Keine Schutzbedürftigkeit

Die Argumente der Politik sind doch aber nachvollziehbar. Immerhin gibt es doch den statistischen Zahlen zur Folge, sehr viele Selbständige, mit wirklich sehr geringen Einkommen. Muss die Regierung dort nicht einschreiten und diese Menschen vor Scheinselbständigkeit oder Altersarmut schützen?

KERSTIN TAMMLING: In Bezug auf die Zahlen haben Sie Recht. Nur reflektieren die Zahlen der statistischen Ämter die Einkommenssituation aller Selbständigen. Betrachten Sie aber die Ergebnisse Ihrer jüngsten IT-Freiberuflerstudie. Lediglich 12 Prozent der Befragten gaben an, in 2016 unter 60.000 Euro Umsatz mit ihrer Selbständigkeit erzielt zu haben. Gleichzeitig haben die IT-Selbständigen ein durchschnittliches Honorar von 84,05 Euro pro Stunde in Rechnung gestellt. Diese Zahlen Ihrer Studie lassen keinen Rückschluss auf Schutzbedürftigkeit zu. Es handelt sich bei den IT-Selbständigen und Mitgliedern des DBITS auch nicht um Romantiker, welche die "Freiheit" als Motivation für ihre Selbständigkeit betrachten. Wir haben es mit gut ausgebildeten, verantwortungsbewussten und realistischen Unternehmern zu tun, die absolut in der Lage sind, selbst für sich und ihre Familien (vor-)zu sorgen. Sie benötigen deshalb auch keine Einmischung in puncto Zwangsmitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung. Diese Gruppe der Selbständigen ist absolut in der Lage die Form ihrer Altersvorsorge selbst zu bestimmen. Das meint der DBITS mit Differenzierung. Es kann einfach nicht sein, das die IT-Selbständigen einerseits denselben Regeln seitens EU und deutscher Gesetzgebung unterworfen sind wie die großen Unternehmen, andererseits aber im Bereich der Rentenversicherung als abhängig eingestuft werden.

Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V.,

...kurz DBITS, ist der Berufsverband für Selbständige in der IT in Deutschland. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Interessen seiner Mitglieder auf gesellschaftlicher und politischer Ebene zu vertreten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Förderung des lebenslangen Lernens. Der DBITS organisiert Arbeitskreise zu den unterschiedlichsten Themen rund um die Selbständigkeit in der IT. Dabei wird auf sehr hohem Niveau Wissen von Spezialisten an Spezialisten vermittelt.

Kerstin Tammling ist als freiberuflicher Consultant im Software Asset Management und Lizenzmanagement tätig. In der IT-Branche ist sie seit Mitte der 1980er Jahre zu Hause und arbeitet seit 1989 selbstständig. Daneben, setzt sie sich ehrenamtlich für die gesellschaftlichen und politischen Interessen der Selbständigen in der IT im DBITS e.V. ein, dessen Vorstandsvorsitzende sie ist.