IT-Recht aktuell

08.08.2003

EU und USA planen Spam-Bekämpfung

Die EU und die USA sind entschlossen, ihre Anti-Spam-Maßnahmen zu koordinieren, um Spam-Belästigungen global zu bekämpfen. Bisher verfolgt man unterschiedliche Ansätze: Die EU hat 2002 eine Datenschutzrichtlinie erlassen, die E-Mail-Marketing nur mit vorheriger Einwilligung des Kunden erlaubt - "Opt-in"-Regelung - und die in den Mitgliedstaaten bis zum 31. Oktober 2003 in nationales Recht umgesetzt werden muss. US-Gesetzvorlagen gegen Spam sehen eine "Opt-out"-Regelung vor, wonach unerwünschte E-Mails so lange verschickt werden dürfen, wie der Empfänger nicht ausdrücklich seine Ablehnung erklärt hat.

Bundesrat stimmt Urheberrechtsnovelle zu

Das aktuelle Urheberrecht lässt Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch zu, so auch Privatkopien von Raubkopien. Mit der Novelle des Urheberrechts, die am 11. Juli in der vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagenen Fassung den Bundesrat passierte, wird diese Lücke geschlossen werden. So werden Privatkopien nur zulässig sein, "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird".

Freiheitsstrafe für Web-Piraten

In dem bislang größten bekannt gewordenen Fall von Internet-Piraterie in Deutschland wurde ein 42 Jahre alter Mann zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Verurteilte hatte Musik, Software und Filme illegal aus dem Netz heruntergeladen, auf Datenträger gespeichert und weiterverkauft. Obwohl er "nur" zirka 60000 Euro von seinen Abnehmern kassierte, wurde der Marktwert der heruntergeladenen Dateien auf mehr als eine Million Euro geschätzt.

(Zusammengestellt von Dr. Wolfgang Fritzemeyer, LL.M., Sozietät Baker & McKenzie in München, wolfgang.fritzemeyer@ bakernet. com)