IT-Recht

13.04.2005
Von Wolfgang Fritzemeyer

USA: Maßnahmen bei Datendiebstahl

Nach Angaben der US-amerikanischen Federal Trade Commission waren in den USA im Jahr 2002 fast zehn Millionen US-Bürger Opfer eines Datendiebstahls. Unternehmen und Einzelne haben dies insgesamt über 52 Milliarden Dollar gekostet. In den Jahren 2003 und 2004 nahmen laut den Statistiken die Fälle von Datendiebstahl weiterhin drastisch zu. Hauptmethoden der Kriminellen sind das Phishing und das Hacking. Mit diesen betrügerischen und heimlichen Methoden gelingt es ihnen, Zugang zu persönlichen Daten der Betroffenen wie beispielsweise Adressen, Führerscheinnummern und Passwörtern zu erhalten und diese zu illegalen Zwecken zu nutzen.

Die Federal Deposit Insurance Corp. (FDIC), eine unter anderem für das Bankenwesen zuständige Aufsichtsbehörde, hat jetzt den Banken und sonstigen finanziellen Institutionen aufgegeben, ihre Kunden bei Bekanntwerden eines Datendiebstahls umgehend zu benachrichtigen.

Rechtswidriger Link auf Kopiersoftware

Das Landgericht München verurteilte kürzlich einen Online-Verlag zur Entfernung eines Hyperlinks in einem von ihm veröffentlichten Online-Artikel. Der Link verwies auf die Online-Präsenz einer Firma, die DVD-Kopiersoftware herstellt, und war Teil eines Berichts über diese Software. Gemäß Paragraf 95a des Urheberrechtsgesetzes ist die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen ohne die Zustimmung des Rechtsinhabers verboten. Das Gericht sah im Setzen eines Links die Ermöglichung des Bezugs der Software und damit die Beihilfe zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen.

Das Gericht folgte nicht den Argumenten des Online-Verlags, dass die Leser auch über Suchmaschinen Zugang zu der Software hätten bekommen können und dass das Setzen des Hyperlinks von der Pressefreiheit gedeckt gewesen sei. Gestützt auf die Pressefreiheit konnte der Verlag jedoch erreichen, den Artikel ohne Link veröffentlichen zu dürfen.

LG München, Aktenzeichen. 21 O 3220/05

(zusammengestellt von Dr. Wolfgang Fritzemeyer, LL.M., Sozietät Baker & McKenzie LLP in München, E-Mail: wolfgang.fritzemeyer@bakernet.com)