IT-Recht im Ausland

IT ohne Grenzen

09.11.2009
Von    und Rainer Sponholz
Dr. Michael Rath ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologie-Recht und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln. Zudem ist er Certified ISO/IEC 27001 Lead Auditor. Seine Beratungsschwerpunkte sind das IT-Recht, Datenschutzrecht und der Gewerbliche Rechtsschutz. Dr. Michael Rath ist u.a. Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) und akkreditierter Schlichter für IT-Streitigkeiten bei der Schlichtungsstelle der DGRI.

IT-Compliance-Anforderungen

Fotolia, Klaus Rein
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Foto: Klaus Rein - Fotolia.com

Sowohl die Verlagerung von IT-Services ins Ausland als auch der Bezug von externen Diensten aus dem Ausland unterliegt den regulatorischen Anforderungen hinsichtlich IT-Compliance. Hier können sich Aspekte ergeben, die bei der inländischen Verarbeitung keine Rolle gespielt haben. Lagern Unternehmen etwa die Akkreditivverarbeitung nach Irland aus, müssen die Kreditbriefe als Belege für die Buchführung physisch in Deutschland gespeichert werden, sei es im Original oder als digitales Dokument. Ein Unternehmen erfüllte diese Vorgabe, indem es einen Archiv-Server in Deutschland installierte, der den Prüfern einen gesetzesgerechten Zugriff auf die Belege ermöglichte. Darüber hinaus müssen Anwender dem Finanzamt mitteilen, wenn Rechnungen nicht im Inland aufbewahrt werden.

Empfehlung: Wer Daten im Ausland verarbeiten will, sollte sich bewusst sein, dass die elektronische Archivierung von Geschäftsvorfällen, die Nachweispflichten und die Zugriffsmöglichkeit der Finanzbehörden nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) ein kritisches Thema sind.