DV und Umwelt

IT-Branche soll der Vorreiter sein

15.08.1997

Bereits 1991 lag der erste Referentenentwurf für eine umfassende Elektronik-Schrott-Verordnung auf dem Tisch. Indes - nur wenig hat sich in den letzten Jahren getan. Zu viele Bereiche sollten unter einen Hut. Eine von der EG-Kommission 1994 einberufene Arbeitsgruppe gab schließlich die Empfehlung, das Paket aufzuschnüren. Ein leuchtendes Beispiel solle erst einmal gefunden werden, sprich eine einvernehmliche Regelung zwischen dem Gesetzgeber und zumindest einer der betroffenen Branchen. Dieses Exempel solle dann Wegweiser für alle bis dahin noch Unwilligen sein.

Seit Ende April 97 arbeitet das Bundesumweltministerium fieberhaft am letzten Schliff einer "Verordnung über die Entsorgung von Geräten der Informations- und Büro/Kommunikationstechnik" (ITVO) (siehe Kasten "IT-Altgeräte-Verordnung" auf Seite 32).

Kernpunkt ist eine "geteilte Verantwortung" zwischen Kommunen und IT-Herstellern. Jede Stadt und jeder Landkreis soll die ausgedienten Geräte aus den privaten Haushalten sammeln und nach Verwertungsunternehmen sortieren. Die Hersteller tragen die Kosten für den Transport von den bundesweit 444 Sammelstellen und übernehmen die Entsorgung.

Geplant war ein erster Kabinettsentwurf schon für Juni. Zumindest sind sich die Ministerien untereinander einig. Christina Wittek, Expertin im Bundeswirtschaftsministerium für die ITVO, sieht keine wesentlichen Schwierigkeiten im Hinblick auf den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Referentenentwurf. "Wir haben bisher auch kartellrechtlich keine Einwendungen", betont sie. In der parlamentarischen Sommerpause, so hofft Helmut Schnurer, Leiter der Unterabteilung Abfallwirtschaft im Bundesumweltministerium, werde es nun endgültig zu einer Kabinettsvorlage kommen.

Neu gegenüber den ersten Entwürfen zur ITVO (1996) ist zum einen die Einbeziehung von Telefonen und Faxgeräten. Bisher war nur von Computern, Druckern, Kopierern und Co. die Rede. Zum anderen dürfen die gesammelten Geräte weder deponiert noch verbrannt werden.

Die ITVO soll in erster Linie die Entsorgung der alten IT-Schätze aus privaten Haushalten regeln. Bei Firmenkunden ist eine Rückgabe an die Hersteller üblich. Doch das, was heutzutage noch die Kommunen vom Endverbraucher sammeln, gelangt in den seltensten Fällen ins Recycling. Der IT-Schrott dümpelt auf Hausmülldeponien herum, landet in der Verbrennung oder im Ausland. Entweder versickern dort die Altgeräte im grauen Markt, oder sie können kostengünstiger und mit wesentlich geringeren Umweltauflagen entsorgt werden, in Belgien zum Beispiel.

Der Schrottberg ist bedenklich gewachsen

"Ziel der ITVO ist, diese Praxis zu beenden", schreibt das Bundesumweltministerium in der Begründung zum Referentenentwurf. Und es wurde auch höchste Zeit, denn der Schrottberg ist größer als gedacht. Im April dieses Jahres ging das Bundesumweltministerium noch von 110000 Tonnen IT-Geräten aus. Neue Zahlen der Arbeitsgemeinschaft (AG) Cycle im Fachverband Informationstechnik, einem Zusammenschluß von 22 IT-Herstellern, besagen, daß fast 370000 Tonnen pro Jahr anfallen (siehe Artikel auf Seite 33).

Auch in der Entsorgungsbranche wird der Ruf nach Rechtssicherheit laut. Sie hat in der Hoffnung auf eine baldige Elektronik-Schrott-Verordnung in den letzten Jahren Kapazitäten aufgebaut, die aber bislang weitgehend ungenutzt blieben. Von März 1996 bis März 1997 fielen deshalb die Ankaufspreise für IT-Schrott teilweise um die Hälfte.

Doch profitieren die Verbraucher ebenfalls, weil sie endlich wissen, wohin mit den eingemotteten C64-Rechnern. Allerdings haben bislang die Kunden nur verhalten auf die bestehenden Rückgabeangebote von Herstellern wie Apple, Vobis und anderen PC-Spezialisten reagiert.

Von daher hoffen Recycler und IT-Produzenten, daß mit der ITVO endlich der nötige Schub kommt, damit Otto Normalverbraucher die eingerichteten Zwischenlager in Kellern, Dachböden und Wochenendhäuschen räumt. Denn was Siemens-Nixdorf, IBM oder Hewlett-Packard in den eigenen Recyclingzentren verarbeiten, sind größtenteils Geräte aus ihren Unternehmen oder von Firmenkunden.

Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl schwört auf Selbstverpflichtungserklärungen der Industrie - vor allem zu Umweltproblemen. Die ITVO könnte insoweit ein handfester Erfolg werden. Im Oktober 1995 legte nämlich die Arbeitsgemeinschaft Cycle, die etwa 80 Prozent des Marktes repräsentiert, ein eigenes Konzept zur Sammlung und Verwertung von Altgeräten vor (siehe CW Nr. 48 vom 1. Dezember 1995, Seite 44). Die jetzigen Referentenentwürfe basieren in großen Teilen auf diesen Vorschlägen. Daß es aber noch anderthalb Jahre dauern würde, bis jetzt endlich ein Kabinettsentwurf fast fertig vorliegt, hat finanzielle Gründe. Seit dem Vorschlag der AG Cycle kam es in puncto Kosten zu einem großen Hickhack zwischen Kommunen und Herstellern. Bis zuletzt forderten erstere einen Sortierobolus von rund zehn Mark pro Gerät.

Der Experte vom Bundesumweltministerium erteilt den Städten und Gemeinden eine klare Absage: "Die Kommunen müssen sich jetzt schon um die Entsorgung der IT-Altgeräte kümmern, und sie tragen dabei sowohl die Kosten für die Sammlung über den Sperrmüll als auch für die Entsorgung", stellt Schnurer klar. Damit schließt er sich den Berechnungen der AG Cycle an. Demnach belaufen sich die Kosten für Kommunen, Hersteller und für die Sortierung auf je zehn bis 20 Pfennig pro Kilogramm.

Im Endeffekt zahlt der Verbraucher die Zeche - so oder so. Zwar spricht der Verordnungsentwurf von einer kostenlosen Rücknahme durch die Hersteller. Das Konzept der AG Cycle beinhaltet jedoch einen Aufschlag auf den Geräte-Neupreis. Die Idee: Je recyclinggerechter die Produkte sind, desto geringer soll der Aufschlag sein, da sich zum einen Demontagezeiten verkürzen, zum anderen die Recyclingfähigkeit verbessert.

Auch die Kommunen werden entstehende Mehrkosten über die Müllgebühren an die Bürger weitergeben. Klagen darüber läßt Schnurer jedoch nicht gelten. "Das kann nicht ganz ehrlich gemeint sein. Die Weiternutzung vorhandener kommunaler Einrichtungen ist für diesen Bereich sicherlich die für den Bürger kostengünstigste Lösung. Das duale System zeigt, wie teuer ein separates Erfassungssystem werden kann."

Knackpunkt: Rücklagen

Ganz in trockenen Tüchern ist die Verordnung allerdings noch nicht. Wenn die IT-Hersteller dem Cycle-Prinzip folgen und die Recyclingkosten beim Käufer eintreiben, müssen sie dieses Geld zurücklegen. Unerbittlich beharrt jedoch das Bundesfinanzministerium darauf, diese Rücklagen als Gewinn zu besteuern. Für eine Sonderregelung, diese Mittel für ökologische Zwecke zurückzubehalten, sieht das Ressort von Finanzminister Theo Waigel keinen Anlaß.

Aus diesem Grund spricht Hans Korfmacher, Sprecher der AG Cycle, auch von einer "dicken Kröte", die die Branche zu schlucken hätte. Trotzdem sieht er keine wesentlichen finanziellen Probleme: "Wie hoch die Rückstellungen für späteres Recycling sind, hängt ganz entscheidend von der Recyclingfreundlichkeit der Geräte und den bisherigen Investitionen der Unternehmen auf diesem Sektor ab." Hersteller, die bereits in den letzten Jahren eigene Rückhol- und Recyclingsysteme aufgebaut hätten, wären jetzt im Vorteil. "Die früheren Investitionen zahlen sich nun aus. Aus diesem Grund kann der Preisaufschlag für Recycling geringer ausfallen als bei der Konkurrenz, die erst jetzt damit anfangen muß", erläutert Korfmacher.

Anders sieht es in der Telekommunikationsbranche aus. Neben der Deutschen Telekom und einigen großen international operierenden Herstellern gibt es viele mittelständische Firmen in Deutschland, die erst einmal in die Entsorgungsstruktur investieren müßten. Die Branche ist deswegen auch alles andere als begeistert über den Vorstoß des Umweltministeriums, Telefone und Faxgeräte in die IT-Altgeräte-Verordnung aufnehmen zu lassen. Hans Reich, Geschäftsführer des Fachverbands Kommunikationstechnik im ZVEI, zu den Rückstellungen: "Das ist für unsere Mitglieder nicht zu finanzieren." Die Besteuerung der Rückstellungen würde pro zurückgestellte Mark insgesamt zwei Mark zusätzlich ausmachen, rechnet Reich vor. Wenn für ein Telefon mit Endpreisen um die 100 Mark im Schnitt zehn Mark allein für die herstellerspezifische Sortierung zu berappen sei, stehe das in keinem Verhältnis zum Warenwert, moniert Reich.

Außerdem zweifelt er für Kleingeräte wie Handies den Nutzen der vorliegenden Verordnung an. "Diese Geräte sind mülltonnenfähig", behauptet er und favorisiert statt dessen eine Regelung für alle Elektrokleingeräte, da sie bei der Entsorgung aufgrund ihrer kleinen Größe ähnliche Probleme hätten.

Doch davon will das Bundesumweltministerium nichts wissen. Die Einbeziehung der Telefon- und Telefaxgeräte ist nach Ansicht von Abfallexperte Schnurer dringend notwendig: "Gerade die gewaltig anwachsende Handy-Welle ist mit ausschlaggebend dafür gewesen, auch die Telekommunikation ins Boot zu holen." Für ihn gehört die Telekommunikation zur Informationstechnologie. "Sie extra zu behandeln, hieße, neben der IT-Branche der weißen und braunen Ware (Haushalts- und Unterhaltungselektronik) ein weiteres regelungsbedürftiges Segment aufzumachen." Außerdem hätten sich die großen internationalen Hersteller bei ersten Gesprächen durchaus zustimmend geäußert.

Die Deutsche Telekom begrüßt grundsätzlich ebenfalls den Entwurf der Verordnung. Da sie bereits seit Jahren über ein eigenes Rücknahmesystem verfügt, ist sie gut vorbereitet, erwartet jedoch auch einen "Bestandsschutz für den ungehinderten Fortbestand bereits vorhandener herstellerspezifischer Rücknahme- und Verwertungssysteme". Jährlich nimmt der Branchenriese etwa sechs Millionen Telefon- und Faxgeräte über die T-Punkt-Läden zurück. In solchen Fällen sieht der Referentenentwurf vor, daß die Kommunen nicht als Sammler und Sortierer mit von der Partie sein müssen.

Doch mit Informationstechnologie und Telekommunikation ist mengenmäßig nur ein kleiner Teil des Elektronik- und Elektroschrotts gesetzlich geregelt. Darauf zu warten, daß sich die Industrie selbst in die Pflicht nimmt - das haben die vergangenen sieben Jahre gezeigt - reicht nicht. Hinter den Kulissen wird deswegen im Bundesumweltministerium versucht, im August auch die übrigen Branchen auf Kurs zu bringen.

IT-Altgeräte-Verordnung*

-Betroffene Produkte: Computer (vom Großrechner bis zum Palmtop); PC-Monitore; Drucker, Plotter und andere Wiedergabegeräte; Scanner und diverse Aufnahmegeräte; elektrische Schreibmaschinen; Fotokopierer und sonstige Vervielfältigungsgeräte; Telefone und Faxe; Tageslichtprojektoren und LCD-Panels.

-Sammlung und Sortierung: Beides hat das öffentlich-rechtliche Entsorgungssystem, sprich die kommunale Müllabfuhr, zu übernehmen. Städte und Gemeinden müssen die IT-Altgeräte nach Verwertern sortieren.

-Rücknahme und Entsorgung: Die Hersteller müssen dafür sorgen, daß die Geräte aus den Sammelstellen der Kommunen abgeholt werden. Die Verwertung erfolgt über das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.

-Ausnahmen: Will eine Kommune selber verwerten, kann sie das tun. In diesem Fall entfällt für die Hersteller die Rücknahmepflicht. Aber auch Hersteller, die bereits über ein eigenes Rücknahmesystem vom Endkunden verfügen - beispielsweise ein bundesweites Filialnetz -, müssen nicht über die Kommunen sammeln lassen.

-Wer zahlt was? Die Geräte aus den Sammelstellen unentgeltlich abzuholen ist Aufgabe der Hersteller. Wie sie das finanzieren, läßt die Verordnung offen. Ebenso ungeklärt ist, wie die Kommunen die Kosten für die Erfassung und Sortierung der Geräte auf die Bürger umverteilen.

-Verbote: Verbrennung und Deponierung der IT-Altgeräte ist verboten.

-Berichtspflichten: Jeweils einmal im Jahr müssen die Hersteller einen Bericht über Art, Menge und Verbleib der zurückgenommenen IT-Geräte abliefern.

(*Die wichtigsten voraussichtlichen Inhalte)

Angeklickt

Ziel der IT-Altgeräte-Verordnung (ITVO) ist, die auch aus privaten Haushalten kontinuierlich anwachsenden Elektronikschrottberge umweltfreundlich abzubauen beziehungsweise zu vermeiden. Die Bundesregierung versucht, sowohl den Kommunen als auch den Herstellern von IT-Equipment die Verantwortung für die Entsorgung zu übertragen. Auf Vorschlag der EU soll die branchenspezifische Verordnung - entgegen den ursprünglichen Absichten einer umfassenden Elektronik-Schrott-Verordnung - zunächst einmal einen Teilbereich abdecken. Hintergrund: Es werden Erfahrungen für andere "Branchenlösungen" gesammelt. Offene Kostenfragen könnten sich allerdings als Bremsklötze für die neue Verordnung erweisen.

*Stephan Eder ist freier Journalist in Bonn.