Output nur per Post:

Ist eine Statistik eine Nachricht?

10.12.1976

NÜRNBERG - Seit Oktober vermißt eine Gruppe von fünf Spediteuren 400 000 Mark Monatsumsatz - den kassiert jetzt die Bundespost in Form von Porto und vielen Eilboten-Zuschlägen. Am 27. September mußte die DV-Organisation der steuerberatenden Berufe Datev eG in Nürnberg auf Drängen der Post ihren Versand umstellen: Der Datev-Output, der seit 1974 bei den Spediteuren als Beiladung mitlief, wird jetzt als Paket oder Päckchen - in der Masse als Eil- oder Schnellpaket - verschickt. Bei etwa 100 000 Sendungen pro Monat summieren sich die Gebühren auf etwa 400 000 Mark.

Bei der Datev hat ein erster Kostenvergleich zwischen der alten und der neuen Lösung keinen nennenswerten Unterschied ergeben. Der Zeitfaktor ist "einigermaßen okay", und die Schäden halten sich bisher in Grenzen".

Verschickt werden in erster Linie Ausdrucke auf Papier sowie Mikrofilme. Mit dem Versand von Magnetbandkassetten liegen noch keine Erfahrungen vor - sie werden erst langsam im Rahmen der Einführung der neuen DE-Systeme gesammelt werden.

Ist Output eine Ware?

Im Juni 1976 war die Oberpostdirektion Nürnberg energisch geworden: "Wie wir erfahren haben, sollen Sie seit längerer Zeit versandfertige Sendungen der Firma Datev in Nürnberg übernehmen, transportieren und an die einzelnen Empfänger zustellen beziehungsweise die Zustellung vermitteln. Dabei handelt es sich nicht um Pakete oder Päckchen mit Waren im üblichen Sinn, sondern um individuelle persönliche Nachrichten an den jeweiligen Empfänger.

Da offensichtlich ein Verstoß gegen den Beförderungsvorbehalt der Deutschen Bundespost vorliegt, müssen wir Sie auffordern, Ihre Versandtätigkeit für die Firma Datev bis spätestens 30. September einzustellen", schrieb die Post den Spediteuren.

Rechtslage unklar

Die Datev kündigte daraufhin "aus wichtigem Grund" ihre Verträge mit der Spediteur-Gruppe Vorzeitig zum 27. September: "Unklarheiten wegen der öffentlich-rechtlichen Erlaubtheit des von uns benutzten Systems können wir aus tatsächlichen Gründen nicht hinnehmen. Nachdem wir durch die letzten an uns gerichteten Bescheide und die Verhandlungen im Bundespostministerium jedoch definitiv wissen, daß die Deutsche Bundespost das Versandsystem mit allen gegebenen Möglichkeiten unterbinden will, müssen wir damit rechnen, daß die Bundespost gegen uns nicht nur ein Bußgeld festsetzt, sondern eine für sofort vollziehbar erklärte Unterlassungsverfügung trifft. Die Unsicherheit der Rechtslage läßt es zumindest als fraglich erscheinen, ob wir uns dagegen erfolgreich zur Wehr setzen können. Wir nehmen an, daß auch Ihre Firma mit größter Wahrscheinlichkeit Adressat solcher hoheitlicher Maßnahmen sein wird, was für uns bedeuten würde, daß wir von einem Tag auf den anderen ohne die Beförderungsmöglichkeiten für unseren EDV-Output dastünden, falls die Beförderung behördlicherseits plötzlich unterbunden wurde."

Der Beförderungsvorbehalt

Der "Beförderungsvorbehalt" in Paragraph 2 des Postgesetzes besagt: "Das Errichten und Betreiben von Einrichtungen zur entgeltlichen Beförderung von Sendungen mit schriftlichen Mitteilungen oder sonstigen, Nachrichten von Person zu Person ist der Deutschen Bundespost ausschließlich vorbehalten."

Keine Lust zum Prozeß

Einen Prozeß um die Frage, was eine Ware im üblichen Sinn und was eine Nachricht ist, mochte die Datev nicht führen. Ein höchstrichterliches Urteil dazu existiert bisher nicht. Ist beispielsweise eine Statistik eine Nachricht? Oder eine Bilanz? Oder ein per EDV ausgedrucktes Kontoblatt? Diese Ausdrucke sind zwar individuell - aber ob sie eine Nachricht darstellen, darf durchaus bezweifelt werden. Der DV-Output stellt ja vielfach nur eine Niederschrift längst bekannten Zahlen dar - es fehlt ihm der Neuigkeitswert, der die Nachricht ausmacht.

Schon taucht aber eine zweite, viel wichtigere Frage auf: Der Post ist ganz egal, wie auf was geschrieben wurde - sie sieht beispielsweise auch Daten auf Magnetband als schriftliche Mitteilungen an. Die Frage, ob die Post denn auch gewährleiste, daß Bänder und Kassetten unbeschädigt ankommen und beim Transport weder unzulässigen Temperaturen noch Magnetfeldern ausgesetzt werden, konnte das Bundespostministerium auf Anhieb nicht beantworten. Die schriftliche Stellungnahme wird CW demnächst veröffentlichen. -py

Computer liest aus der Hand

WIEN - Ein neuartiges "Zutrittskontrollsystem" hat jetzt die österreichische GAMA-Electronic in Zusammenarbeit mit einer amerikanischen Firma entwickelt. Es besteht aus einem Handlesegerät, das an ein Rechner angeschlossen ist.

Die Wirkungsweise des Handlesegerätes beruht im Prinzip darauf, daß die Handgeometrie (Fingerlänge, Knochenstärke) bei jedem Menschen anders ist. An 8000 Meßpunkten wird die Hand binnen 0,5 Sekunden elektronisch abgetastet. Stimmen die erfaßten Werte mit den in einer Datenbank gespeicherten "Handdaten" derselben Person überein, kann sie "passieren". So wie bei der Identifizierung an Hand von Fingerabdrücken ist auch beim "Handlese-Verfahren" ein Irrtum nahezu ausgeschlossen.

Neben der Zutrittskontrolle sind als Anwendungsmöglichkeiten des neuen Systems die Anwesenheitskontrolle in Großbetrieben (statt Stempeluhr) sowie der Einsatz als "Datenschutz-Anlage" denkbar: Der Rechner gibt nun dann Auskunft, wenn eine befugte Person "ihre Hand im Spiel hat".