Anti-Trust-Klage wegen Großrechnern

Ist das Geschäftsgebaren von IBM wettbewerbswidrig?

08.10.2009

Problem 1: Platform Solutions Inc.

Das jetzt vom Justizministerium eingeleitete Verfahren folgt einer Auseinandersetzung, die IBM mit der Firma Platform Solutions Inc. Ausfocht. Das Unternehmen stellt preisgünstige Großrechner her, die kompatibel zu IBM-Systemen sind. IBM wollte für diese Maschinen keine Lizenzen der eigenen Mainframe-Software vergeben. Der IBM-Konkurrent argumentierte, Big Blue binde auf illegale Weise seine Mainframe-Software an die eigene Hardware und zwinge Kunden, beide Produkte von IBM zu kaufen. Der Großrechnermonopolist löste das Rechtsverfahren auf seine Weise: Er kaufte Platform Solutions Inc. und beendete so dessen Geschäfte.

Problem 2: T3T Inc.

In einem weiteren Antitrust-Verfahren, das die Firma T3T Inc. initiierte, obsiegte IBM. T3 Technologies benutzte in seinen Produkten Techniken von Platform. Das "Wall Street Journal" zitiert den Bundesrichter aus New York , Louis Kaplan, mit den Worten, IBMs Weigerung, Lizenzen für sein Mainframe-Betriebssystem an die Firma Platform zu vergeben und auch keinen Support hierfür zu leisten, sei nicht wettbewerbswidrig. Insofern sei T3Ts Klage als indirekt Betroffener - das Unternehmen nutzt Platform-Techniken - auch kein Erfolg beschieden. (jm)