Laufwerkshersteller Nomai hat Ärger

Iomega verklagt den Wettbewerber

16.05.1997

Der Zip-Drive-Hersteller Iomega hat vor einem US-Gericht eine einstweilige Verfügung beantragt, die es einem ungenannten amerikanischen Zulieferer verbieten soll, wichtige Bauelemente an Nomai zu liefern. Die Franzosen benötigen diese Teile zur Herstellung von Cartridges und Laufwerken, die kompatibel zu Iomegas Zip-Drives sind.

Zudem wurde in den USA gegen Nomai eine vorläufige einstweilige Verfügung beantragt, über die im Juni verhandelt wird. Der englische Branchendienst "Computergram" zitiert einen Iomega-Sprecher, wonach die vorläufigen Beschränkungen bis zur Klärung des Sachverhalts per Gerichtsverhandlung im Juli gelten sollen. Die verdächtigte Zulieferfirma hat dem angeblich zugestimmt. Die vorläufige Liefersperre soll verhindern, daß der Markt mit billigen Zip-Drives überschwemmt wird.

Die Auseinandersetzung zwischen Iomega und Nomai könnte auch vor einem europäischen Gericht verhandelt werden. Iomega hatte im März beim Landgericht Hannover eine einstweilige Verfügung beantragt, nach der es dem Nachbauer untersagt wurde, seine Produkte zur CeBIT vorzustellen. Das Verbot zur Herstellung und Vermarktung wurde auf sechs Monate befristet. Mittlerweile haben die Amerikaner an einem Pariser Gericht Klage eingereicht.

In den vergangenen zwei Jahren mußte sich Nomai gegen Patentrechtsklagen von Syquest wehren. Eine davon behandelt die Frage, ob Nomai in seinen Wechselplatten geheime Techniken von Syquest verwendet. Aufgrund der Probleme hatte Syquest damit geliebäugelt, das unerwünschte Konkurrenzunternehmen zu übernehmen, was aber fehlschlug.