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Internet-Apotheke setzt sich zur Wehr

08.11.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Internet-Apotheke 0800-DocMorris behauptet, die am 19. Oktober vom Landgericht Stuttgart erlassene einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen basiere auf falschen Informationen des Antragstellers Gehe Pharma Handel GmbH. In der Verfügung wird dem niederländischen Online-Laden der Verkauf von zwei apothekenpflichtigen Arzneimitteln an deutsche Kunden über ein Versandlager in Neuss untersagt. 0800-DocMorris besitzt eigenen Angaben zufolge jedoch weder ein Lager in Neuss noch sonstwo in Deutschland. Zudem verkaufe man keine rezeptpflichtigen Präparate über das Internet. Bei den monierten Mitteln handele es sich um "Canestan", eine in den Niederlanden nicht verschreibungspflichtige Fußpilzsalbe, die nach dem Arzneimittelgesetz auch hierzulande problemlos erworben werden könne. Die schleimlösenden

Brausetabletten "Actylcysteine Bruis" seien entgegen der "irrtümlichen" Annahme von Gehe ebenfalls ohne Rezept erhältlich.

Die Niederländer wiesen zudem darauf hin, dass eine am 7. November beantragte einstweilige Verfügung gegen den Apotheker und 0800-DocMorris-Vorstand Jacques Waterval vom Landgericht Berlin abgelehnt wurde. Nach Ansicht des Gerichts verstößt Waterval nicht gegen deutsche Versandhandels- und Werbeverbote.