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Internationales Abkommen geht gegen Cybercrime vor

23.11.2001
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Am heutigen Freitag soll in Budapest ein Vertrag verabschiedet werden, mit dem die internationale Gemeinschaft gegen die zunehmende Kriminalität im Internet vorgehen will. Rund 200 Regierungsbeamte und Computerexperten aus Europa, Südafrika, Kanada, den Vereinigten Staaten und Japan sind auf Einladung des Europarats in der ungarischen Hauptstadt zusammengekommen. Ein Europarat-Sprecher erklärte: "Wir können damit rechnen, dass rund 30 Länder die Konvention unterzeichnen werden. Das ist eine große Errungenschaft, denn viele Konventionen werden bestenfalls von zehn bis 20 Staaten unterschrieben." In dem Abkommen werden unter anderem der Umgang mit Verbrechen wie Internet-Betrug, Einbruch in Computersystem sowie Datendiebstahl festgelegt. Zudem sollen Strafverfolgungsbehörden mehr Befugnisse erhalten.

Der Aspekt Rassismus ist in der Budapester Konvention jedoch nicht berücksichtigt. Während die europäischen Länder auf ein Verbot von rassistischen Inhalten aus dem Internet plädieren, haben die USA Bedenken, dass damit gegen das US-Recht auf freie Meinungsäußerung (First Amendment) verstoßen würde. Man hat sich daher auf einen Kompromiss geeinigt: Das Thema Rassismus wird in einem separaten Protokoll abgehandelt, das im Juli 2002 entworfen werden soll. Bei dieser Vereinbarung handelt es sich um ein Zugeständnis an die USA. "Europa kann es sich nicht leisten, das Thema Rassenhass in einem solchen internationalen Vertrag unerwähnt zu lassen. Auf der anderen Seite kann man es sich nicht leisten, die Vereinigten Staaten bei so einem zentralen internationelen Internet-Abkommen nicht mit im Boot zu haben", erläuterte der Europarat-Sprecher.

Nicht bei allen stößt das geplante Abkommen in Budapest auf Zustimmung. Kritiker befürchten, dass es zu einer Einschränkung der freien Kommunikation und einer unangemessenen Überwachung des Internet sowie der Online-Nutzer kommen könnte. Frank Brandenburg, ein Sprecher von Baltimore Technologies, bemängelt beispielsweise die anvisierte Aufzeichnung der User-Daten in Echtzeit, die bei Verdacht auf kriminelle Aktivitäten den Behörden zur Verfügung gestellt werden sollen: "Hier besteht die Gefahr der missbräuchlichen Bespitzelung." (ka)