Neues Geschäftsmodell?

Intergraph führt Patentklagen gegen Dell, HP und Gateway

10.01.2003
MÜNCHEN (CW) - Intergraph Corp. hat nach erfolgreichem Vergleich mit Intel jetzt auch Klage gegen Dell Computer, Gateway und Hewlett-Packard (HP) eingereicht. Die drei PC-Hersteller hätten gegen Patentrechte verstoßen, weil sie in ihren Rechnern Pentium-Prozessoren eingesetzt hätten.

Was etwas eigenartig klingt - immerhin setzt so ziemlich jeder Rechnerhersteller Intel-Prozessoren ein -, findet seine Erklärung in einer rechtlichen Auseinandersetzung, die vor fünf Jahren ihren Ausgang nahm. 1997 hatte Intergraph erstmals gegen Intel eine Patentrechtsklage eingereicht. Gegenstand war die Clipper-Architektur, die der ehemalige Workstation-Hersteller für seine Rechner entwickelt hatte. Insbesondere deren Speicher-Management-System hatte es Intel offensichtlich angetan, weswegen der Prozessorhersteller nach Meinung auch des zuständigen Gerichts geistige Anleihen bei der Intergraph-Technologie machte.

Intel wurde in der Folge sowohl bezüglich der patentrechtlich fragwürdigen Nutzung von Intergraph-Technologie in Pentium-CPUs als auch in den neuen Itanium-Prozessoren angeklagt. In einer außergerichtlichen Einigung kamen die beiden Parteien dann überein, dass Intel als Kompensation 150 Millionen Dollar für die Nutzung von Intergraph-Technologie in den Prozessoren Pentium, Pentium Pro, Pentium II und Pentium III zahlen muss. Weitere 300 Millionen Dollar wurden fällig wegen der Nutzung von Clipper-Chip-Entwicklungen in den Itanium-CPUs.

Kein Ende nach der Einigung

Diese beiden außergerichtlichen Einigungen regelten allerdings nicht, wie mit der Tatsache umzugehen sei, dass das in Intel-Prozessoren zur Anwendung gelangte geistige Eigentum von Intergraph in PCs zum Einsatz kommt. Zwar hatte Intel für sich selbst ausgehandelt, die Intergraph-Technologie in den eigenen Chips verwenden zu dürfen, ohne über die Abstandszahlung hinausreichende Gebühren begleichen zu müssen. Diese Vereinbarung galt aber nicht für Intels OEM-Partner. Aus diesem Grund reichte Intergraph nun zunächst gegen HP, Gateway und Dell eine weitere Klage ein. Bereits 1997 hatte Intergraph mehreren PC-Herstellern gegenüber signalisiert, dass es seine Patentrechtsansprüche auch gegenüber den Intel-Partnern geltend machen würde. Das Unternehmen legte seine Pläne 1999 vorübergehend ad acta, unterbreitete aber 2001 verschiedenen PC-Herstellern erneut sein Angebot zur Zahlung von Patentgebühren.

Intergraph geht insofern ein Risiko mit der Klage ein, als bisher noch gar kein Urteil darüber gefällt wurde, ob die patentrechtlichen Ansprüche des Herstellers überhaupt zu Recht bestehen - im Fall Intel hatte man sich ja außergerichtlich geeinigt.

Sollte Intergraph aber nun mit seiner Klage gegen die drei PC-Hersteller obsiegen, könnte eine ganze Flut weiterer Anspruchsklagen von Intergraph auch gegen andere PC-Hersteller die Folge sein. Eine Intergraph-Sprecherin bestätigte denn auch, dass man bereits mit einer Reihe von PC-Herstellern in Verhandlungen stehe.

Für Intergraph hat sich der Weg zu den Gerichten bislang gelohnt. Das Unternehmen hat in den ersten neun Monaten des Jahres 2002 mit Software und Services Umsätze von 379,2 Millionen Dollar erzielt.

Einträgliche Rechtshändel

Insgesamt rechnet Intergraph in diesem Jahr mit einem Umsatz von 532 Millionen Dollar, die das Unternehmen aus seinen angestammten Kernkompetenzen erwirtschaften könnte. Dem stehen weitere 450 Millionen Dollar gegenüber, die Intergraph aus seinen Rechtshändeln mit Intel eingenommen hat. Mit anderen Worten: Sollte Intergraph bei seinen Verhandlungen und Klagen gegen PC-Hersteller ähnlich erfolgreich agieren, dürfte sich das neue Geschäftsmodell in klingender Münze auszahlen. (jm)