Interaktive Dienste und deren rechtliche Grundlagen

16.09.1994

Interaktive Dienste wie Teleshopping oder Video on demand sind nicht explizit im bundeseinheitlichen Rundfunkstaatsvertrag beruecksichtigt und definiert. Bei der Zulassung entsprechend neuer Service-Kategorien und Anbieter stellt sich daher die Frage, inwiefern diese unter das Rundfunkrecht oder die Bestimmung des Kartellrechts fallen. Die Entscheidung, wie eine interaktive Dienstleistung beziehungsweise deren Inanspruchnahme rechtlich zu behandeln ist, hat jedoch ganz erheblichen Einfluss auf die kuenftigen Macht- und Beteiligungsverhaeltnisse im Wachstumsmarkt Multimedia.