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Intel verliert wichtigen E-Mail-Prozess

01.07.2003
Nach sechs Jahren Prozess hat ein US-Gericht den früheren Intel-Mitarbeiter Ken Hamidi von dem Vorwurf freigesprochen, er habe mit kritischen Mails an seine Ex-Kollegen die Mail-Systeme des Halbleiterkonzerns geschädigt.

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein kalifornischer Supreme Court hat gestern mit vier zu drei Stimmen ein mit Spannung erwartetes Urteil in einem von Intel gegen einen früheren Mitarbeiter angestrengten Prozess gesprochen. Der Halbleiterkonzern zog dabei den Kürzeren. Angeklagt war der frühere Intel-Programmiere Ken Hamidi. Dieser hatte über einen Zeitraum von 21 Monaten hinweg an bis zu 35.000 Intel-Angestellte kritische E-Mails über die Beschäftigungsbedingungen im Unternehmen verschickt. Intel wollte dies als "unerlaubtes Eindringen" in seine Rechner gewertet wissen. Der Supreme Court wies diese Forderung ab und hob damit ein Urteil aus niederer Berufungsinstanz in dem seit sechs Jahren anhängigen Verfahren auf.

Zwischenzeitlich musste Ken Hamidi seine Botschaften per "Pony Express" an Intel ausliefern. Foto: intelhamidi.com

"Das Gericht hat begriffen, dass es in diesem Verfahren um Kommunikation ging", kommentiert Lee Tien von der Electronic Frontier Foundation (EFF). "Wäre die Entscheidung anders ausgefallen, hätte dies die fundamentale Struktur des Internet - wo jeder mit jedem verbunden ist - beschädigt." "Dies ist ganz klar eine der wichtigsten Cyberlaw-Entscheidungen des Jahres, wenn nicht des Jahrzehnts", pflichtet Dave Kramer bei, Partner bei der Kanzlei Wilson Sonsini Goodrich & Rosati. "Es beseitigt eine ernste Bedrohung für den freien Informationsfluss im Netz."

Hamidi, den Intel 1996 auf die Straße gesetzt hatte, hatte Ende der 90er Jahre die Organisation "Former and Current Employees of Intel" gegründet und unter anderem seine Ex-Kollegen mit kritischen Infomrationen versorgt und sie aufgefordert, sich anderswo neue Jobs zu besorgen. Intel versuchte, Hamidis Massen-Mails per einstweiliger Verfügung zu stoppen mit der Begründung, diese störten den Arbeitsfrieden und beeinträchtigten das Firmennetz.

Der California Superior Court gab dem Unternehmen zunächst 1998 recht. Hamidi ging daraufhin in die Berufung, aber auch in zweiter Instanz wurde Intel das unerlaubte Eindringen in seine Computer bescheinigt. Die niedrigeren Instanzen hatten sich dabei auf den Terminus "trespass to chattels" (dieser stammt aus dem 17. Jahrhundert!) berufen. Dieser gestattet es Eigentümern, Personen zu verklagen, die ihren Besitz missbräuchlich verwenden, aber nicht stehlen. Der Supreme Court sah dies gestern anders: Die Mail-Server von Intel seien durch Hamidis Mails nicht gestört, sondern zu ihrem normalen Zweck gebraucht worden. Qualität oder Wert der Computersysteme hätten unter den gelegentlichen Übertragungen nicht gelitten.

"Das Gericht hat die Einladung, neue Regeln mit dem Potenzial zu schaffen, das Internet zu verstümmeln, deutlich abgewiesen", erklärte Gregory Lastowka, eine von Hamidis Anwälten. "Wenn jemand auf tresspass to chattel klagen will, muss es Beweise für Schäden an der Kommunikationsausrüstung geben." Intel argumentierte, es gehe in dem Fall um Privatbesitz und nicht um das Recht auf frei Meinungsäußerung. Firmsprecher Chuck Malloy sagte, man überlege noch eine erneute Berufung. "Wir sind enttäuscht über die Entscheidung", so der Intel-Mann. "Aber wir studieren die Urteilsbegründung, um abzuwägen, was für Möglichkeiten wir haben, falls Herr Hamidi sein Spamming wieder aufnehmen sollte."

Das 29-seitige Urteil spricht Firmen indes keineswegs die Möglichkeit ab, Spammer zu verklagen, die ihre Mail-Server überfluten. "Die funktionale Belastung für Intels Rechner, oder der Aufwand für die einzelnen Empfänger, beim Empfang Hamidis gelegentlicher Empfehlungs-Mitteilungen lässt sich nicht mit den Belastungen und Kosten vergleichen, die Internet-Service-Providern und deren Kunden durch die ständig anwachsende Flut kommerzieller E-Mail entstehen", schreiben die Richter.

Sie vertreten außerdem die Ansicht, Intel könne Hamidi nicht mit dem Argument stoppen, dass seine E-Mails die Arbeitsplätze störten und die Produktivität beeinflussten. Intel könne "kein Besitzrecht an der Zeit seiner Mitarbeiter" geltend machen, heißt es in der Begründung weiter. Das Gericht wollte sich allerdings nicht zu der Entscheidung durchringen, dass der erste Verfassungszusatz der Vereinigten Staaten (der das Recht auf freie Meinungsäußerung festschreibt) Intel dazu verpflichte, Hamidis Mails in die Mailboxen seiner Mitarbeiter durchzustellen. Nach Hamidis erster Mail hatte Intel Filter installiert, die weitere Botschaften anhand von Absender-IP und Schlüsselwörtern blockieren sollten. Dies umging Hamidi teilweise, indem er andere Rechner zum Versand nutzte und Buchstaben in verfänglichen Begriffen vertauschte. (tc)