Im Verfahren gegen Intergraph

Intel legt gegen einstweilige Verfügung Widerspruch ein

23.12.1998
MÜNCHEN (CW) - Intel hat gegen eine im April 1998 erlassene einstweilige Verfügung Einspruch eingelegt. In dieser war der Prozessorgigant verpflichtet worden, dem Rechnerhersteller Intergraph Corp. freien Zugang zu technologischen Informationen über Intel-Produkte zu gewähren.

Intel begründet seinen Schritt damit, seine Marktstellung nicht mißbraucht zu haben, als es Intergraph Informationen vorenthielt. Es habe lediglich von seinem Recht Gebrauch gemacht, solchen Unternehmen keine Produktionformationen zu geben, mit denen man sich im Rechtsstreit befinde.

Der Ausgang des Prozesses mit Intergraph ist auch für ein Antitrust-Verfahren von Bedeutung, das die US-Kartellrechtsbehörde Federal Trade Commission (FTC) gegen den Chiphersteller angestrengt hat. Die Voruntersuchungen zu diesem Klageverfahren sollen im Februar 1999 vor einem Verwaltungsrichter beginnen. Der Beginn des eigentlichen Prozesses wird allerdings nicht vor dem Jahr 2000 erwartet.

Das in der Vergangenheit gute Arbeitsverhältnis zwischen den beiden Firmen wurde 1996 erheblich gestört. Seinerzeit hatte Intel von Intergraph eine kostenlose Lizenz für die "Clipper"-Prozessortechnologie verlangt. Clipper war von der Advanced Processor Division von Fairchild Industries entwickelt worden. Diese hatte sich Intergraph 1987 einverleibt. Für den Fall einer Ablehnung drohte Intel, Intergraph keine lebenswichtigen technischen Informationen mehr zu geben.

Als Intergraph auf dieses Ansinnen nicht einging, schnitt Intel das Unternehmen prompt von allen Wissensströmen ab. Folge: Die Markteinführung von Intergraph-Grafik-Workstations verzögerte sich erheblich.

1997 mußte Intergraph zudem feststellen, daß verschiedene Unternehmen, die Intel-basierte Systeme vermarkteten, in diesen widerrechtlich Intergraph-Patente nutzten. Als diese Firmen deshalb mit Schadensersatzansprüchen an Intel herantraten, erhöhte der Prozessormogul den Druck auf Intergraph und verlangte wieder die unentgeltliche Vergabe der Clipper-Lizenzrechte.

Damit nicht genug: Intel, so der Vorwurf der FTC, habe Intergraph absichtlich nicht von einem Fehler, einem sogenannten Bug, in einem Intel-Prozessor informiert. Der Marktführer hintertrieb vielmehr sogar Intergraphs Bemühungen, sich bei der Fehlerbehebung Hilfe von Dritten zu holen. Das Ergebnis der Intel-Trickserei stellt sich für die FTC so dar: Intergraph war gezwungen, eine komplette Systemplatine neu zu entwerfen, zu produzieren und zu testen. Das rief erneut erhebliche Verzögerungen bei der Einführung von Produkten hervor.

Im April dieses Jahres nun erließ ein US-Distriktgericht eine einstweilige Verfügung, wonach Intel gezwungen wurde, von den beanstandeten Geschäftspraktiken gegen Intergraph Abstand zu nehmen.