Intergraph hatte erstmals 1997 Klage gegen Intel eingereicht. Der Chipkonzern verletze mit seinen Pentium-Prozessoren Patentrechte von Intergraph, so der damalige Vorwurf. Daraufhin habe Intel den Geschäftspartner Intergraph von dringend benötigten Informationen über zukünftige CPU-Produkte abgeschnitten, so die Kläger.
In einer einstweiligen Verfügung hatte der US-Distriktrichter Edwin Nelson Intel im April 1998 zur Herausgabe der Informationen verpflichtet. Intergraph brauchte diese Daten für die Entwicklung neuer Workstations. Nelson verglich Intel seinerzeit mit Microsoft und bezeichnete den Chipriesen als Monopolisten, der dazu verpflichtet sei, Informationen über Produkte und Patente anderen Unternehmen zugänglich zu machen. Ein Bundesberufungsgericht hob diese Entscheidung allerdings im November 1999 wieder auf.
Mit dem jüngsten Richterspruch zugunsten Intels sind die juristischen Auseinandersetzungen noch nicht beendet. Intergraph wirft dem Halbleiterkonzern nach wie vor unfaire Geschäftspraktiken und Vertragsbruch vor. Noch nicht vom Tisch sind auch einige kartellrechtliche Beschuldigungen gegen Intel. Der Konzern steht weiter unter Beobachtung der US-Kartellbehörde Federal Trade Commission (FTC), die die Geschäftspraktiken der Kalifornier unter die Lupe nehmen will.