Cloner hat keine Mikrocode-Rechte

Intel erzielt Teilerfolg im Patentstreit mit AMD

26.06.1992

SAN FRANZISKO (vwd) - Die Intel Corp. hat im Rechtsstreit gegen die Advanced Micro Devices Inc. (AMD) einen Teilerfolg erziehlt.

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtes im kalifornischen San Jose hat AMD nicht beweisen können, daß das Unternehmen aus einem Vertrag aus dem Jahre 1976 Rechte auf die Verwendung des Mikrocode für die 486-CPUs ableiten kann.

AMD räumte daraufhin ein, daß sich die Vorstellung des 486-Clones wahrscheinlich verzögern wird. Der intel-Konkurent konnte schätzungsweise einen Anteil von 30 Prozent am Markt für 386er Mikroprozessoren gewinnen, seit die Gesellschaft ihre eigene Version des Intel-Prozessors 1991 vorstellte. Intel hatte AMD im April 1990 verklagt, nachdem angekündigt worden war, daß AMD Intels Mikrocode in ihrem Clone des mathematischen Koprozessors 287 verwenden werde.

Das Urteil ist das jüngste in einer Serie von juristischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Gesellschaften. AMD hatte im vergangenen Sommer eine Monopolklage gegen Intel eingereicht.