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Insider-Handel am Neuen Markt

21.06.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Unternehmen des Neuen Marktes verstoßen häufig gegen die Pflicht, Informationen für Anleger über neue und kursbeeinflussende Fakten so rasch wie möglich zu veröffentlichen. Nach Angaben von Georg Wittich, Präsident des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel (BAWe), werden die dafür vorgesehenen Ad-hoc-Mitteilungen oft zu spät sowie mit falschen oder irreführenden Nachrichten bekanntgegeben. Vor allem bei der Herausgabe schlechter Meldungen seien die Firmen zögerlich. In diesem Jahr standen in 36 von 55 Fällen Unternehmen, die am Neuen Markt notiert sind, im Zentrum der BAWe-Nachforschungen bezüglich der Ad-hoc-Publizität. Im Jahr 2000 waren es 34 von 61 Firmen. Laut Wittich bestand in einigen Fällen der Verdacht, die Emittenten würden gezielt falsche Mitteilungen verbreiten, um dadurch den Kurs der eigenen Aktie in die Höhe zu treiben.

Auch bei den Ermittlungen wegen des Verdachts der Nutzung interner Unternehmensinformationen beim Aktienhandel rangierten die Firmen der Börse für Wachstumswerte ganz vorn. Von 28 Ermittlungen wegen Insider-Handels entfielen 18 auf Firmen des neues Marktes. Im vergangenen Jahr waren es 19 von insgesamt 51 Fällen. Der BAWe-Chef kritisierte die geringe Zahl der Verurteilungen. Seit der Gründung des BAWe im Jahr 1995 wurden 90 staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingestellt, 34 davon gegen die Auflage einer Geldbuße. In 15 Fällen ergingen Strafbefehle. Eine rechtskräftige Verurteilung wegen Insider-Handels gab es bisher nur einmal. "Aus unserer Sicht kann das nicht zufriedenstellend sein", so Wittich.

Der Präsident hofft, dass die Bundesregierung dem Bundesaufsichtsamt im 4. Finanzmarktförderungsgesetz die Möglichkeit gibt, in weniger schwerwiegenden Fällen auch Bußgelder wegen Insider-Geschäften verhängen zu können. Nach den bisherigen Plänen ist das für Kursmanipulationen, die die Aufsicht künftig bundesweit überwachen soll, bereits vorgesehen. Der Gesetzentwurf soll im August vorliegen.