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"Frag den Staat"

Innenministerium streitet mit Aktivisten über Online-Veröffentlichung

23.01.2014
Eine Webseite, die für mehr Transparenz bei Behörden kämpft, hat ein internes Papier des Innenministeriums veröffentlicht. Das Dokument bekamen sie ganz legal per Akteneinsicht. Doch ins Internet stellen sollten sie es nicht.

Das Bundesinnenministerium streitet mit der Internet-Plattform "Frag den Staat" um die Veröffentlichung eines internen Dokuments. Das Ministerium hat die Betreiber der Seite abgemahnt, weil sie das Papier ins Internet stellten. Hinter "Frag den Staat" steht die Open Knowledge Foundation Deutschland, die sich für freie Verbreitung von Informationen einsetzt. Der Verein wehrt sich nun und will vor Gericht ziehen. Es zeichnet sich ein Streit um Urheberrecht und Informationsfreiheit ab.

Das Papier ist eine interne Stellungnahme des Innenministeriums vom November 2011 zur Prozenthürde bei der Europawahl. Darin bewerten zwei Juristen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte damals entschieden, dass eine Fünf-Prozent-Hürde bei der Europawahl nicht zulässig ist. Das gelte wahrscheinlich auch für eine niedrigere Prozenthürde, befanden die Mitarbeiter des Ministeriums.

Das Ministerium selbst musste das Schreiben an "Frag den Staat" herausgeben, weil ein Mitglied des Vereins nach dem Informationsfreiheitsgesetz angefragt hatte. Das Ministerium untersagte aber, die Unterlagen zu veröffentlichen. Es verwies dabei auf das Urheberrecht.

Die Webseite habe "keine Berechtigung dazu, das erhaltene Dokument auch zu verbreiten", heißt es in der Abmahnung, die "Frag den Staat" am Mittwoch veröffentlichte. Es sei keine offizielle Stellungnahme des Innenministeriums, daher habe man der Veröffentlichung widersprochen, erklärte ein Ministeriumssprecher.

Die Open Knowledge Foundation veröffentlichte die Aktenauskunft dennoch. "Das Dokument ist ja nicht geheim", sagte Projektleiter Stefan Wehrmeyer. Jeder Bürger könne es erneut anfragen und bekäme es dann auch zugeschickt. Auf "Frag den Staat" hätten das bisher gut 100 Menschen getan.

Wehrmeyer will es auf einen Prozess ankommen lassen. "Wir wollen eine höchstrichterliche Klärung, ob das Urheberrecht höher wiegt als die Informationsfreiheit."

In dem Streit geht es auch um grundsätzliche Fragen. Das Innenministerium wirft der Webseite vor, "weitgehend anonyme Antragstellungen zu ermöglichen". Wehrmeyer spricht von einer "Kampagne" gegen die Webseite. Das Innenministerium antworte auf Anfragen nicht mehr direkt über die Plattform, sondern bitte Antragsteller um eine andere Kontaktadresse.

Über "Frag den Staat" können Bürger Anfragen nach Unterlagen an Behörden schicken. Die Behörden müssen die Dokumente häufig herausgeben. Dazu verpflichtet sie das Informationsfreiheitsgesetz (PDF-Link). (dpa/tc)