Informatikstudium

31.03.1995

Abiturienten, die Informatik an einer deutschen Universitaet studieren wollen, brauchen sich nicht mehr an die Zentralstelle fuer die Vergabe von Studienplaetzen (ZVS) zu wenden, auch dann nicht, wenn sie in Hessen oder Nordrhein-Westfalen anfangen wollen. In der CW Nr. 11 vom 17. Maerz 1995, Seite 60, war zu lesen, dass fuer diese beiden Laender eine Bewerbung ueber die ZVS notwendig sei.