Web

Infomatec-Gründer Harlos und Häfele müssen Schadenersatz zahlen

18.07.2006
Das Oberlandesgericht München hat ein vorinstanzliches Urteil des Landgerichts Augsburg bestätigt, wonach die beiden Gründer des früheren Softwareherstellers Infomatec Integrated Information Systems AG, Gerhard Harlos und Alexander Häfele, geschädigten Anlegern Schadenersatz zahlen müssen.

Vor sechs Jahren hatte die COMPUTERWOCHE mit einem Artikel (Infomatec: Grenzgänger zwischen Dichtung und Wahrheit)

erstmals den Skandal um zwei falsche Ad-hoc-Meldungen des Unternehmens aufgedeckt. In der Folge waren die beiden Firmenchefs strafrechtlich verurteilt worden und das Insolvenzverfahren über das Augsburger Unternehmen eröffnet worden. Zahlreiche Anleger hatten versucht, den ihnen entstanden Schaden gerichtlich einzuklagen - teilweise ohne Erfolg.

Die jetzige Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Aktenzeichen: 27 U 773/05) könnte also weitere Anleger ermutigen, den ihnen entstandenen Schaden über deutsche Gerichte geltend zu machen. Eine Justizsprecherin sagte, das vorinstanzliche Urteil des Landgerichts Augsburg sei durch die Münchner Entscheidung rechtskräftig geworden.

Harlos und Häfele hatten gegen die Entscheidung des Augsburger Landgerichts Berufung eingelegt. In diesem waren die Richter zu der Meinung gelangt, dass die beiden Manager 1999 mit zwei falschen Ad-hoc-Mitteilungen Anleger getäuscht hätten. Einigen davon wurde seither Schadensersatz zugesprochen. (jm)