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Infineon muss Restabfindung an Ex-Chef Schumacher zahlen

07.09.2006
Der Halbleiterkonzern Infineon muss nach einem Urteil des Landgerichts München die Restabfindung für den im Frühjahr 2004 entlassenen Ex-Chef Ulrich Schumacher zahlen.

Die noch ausstehende Rate in Höhe von 2,6 Millionen Euro brutto plus Zinsen müsse ausgezahlt werden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Infineon hatte die Rate wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit einer Korruptionsaffäre auf Eis gelegt. In Justizkreisen wird erwartet, dass Infineon gegen die Entscheidung des Landgerichts Berufung einlegen wird. (dpa/tc)