US-Bundesgericht weist Patentrechtsklage zurück

Infineon gewinnt Prozess gegen Rambus

11.05.2001
MÜNCHEN (CW) - Infineon hat die erste Runde im Streit gegen Rambus für sich entschieden. Ein US-Bundesgericht in Richmond, Virginia, wies die Klagen der Kalifornier wegen angeblicher Patentrechtsverletzungen zurück. Damit stehen die Chancen des deutschen Chipherstellers gut, auch die zweite Verhandlung, die am 18. Mai vor einem deutschen Gericht stattfinden soll, zu gewinnen.

Die Rambus-Verantwortlichen hatten der Siemens-Tochter vorgeworfen, mit der Produktion von Synchronous-Dynamic-Random-Access-Memory-(SDRAM-)Speichermodulen und Double-Data-Rate-(DDR-)SDRAM-Bausteinen bestehende Patentrechte des kalifornischen Unternehmens zu verletzen. Deshalb hatten die Amerikaner Klage gegen Infineon eingereicht. Nachdem das Bezirksgericht in Richmond den Urteilsspruch bereits zweimal verschoben hatte, wies der Richter Robert Payne in seinem mit Spannung erwarteten Spruch vom 4. Mai alle Ansprüche von Rambus zurück.

Zwar habe es nach Ansicht von Payne kurz vor dem Urteil noch Anzeichen gegeben, dass drei jüngere Rambus-Patente verletzt worden seien. Diese Vermutung revidierte der Richter jedoch später. Die Verletzung von Patentrechten älterer Techniken verneinte Payne. So sei es denkbar, dass Infineon Anfang der 90er Jahre technische Details übernommen habe. Allerdings stelle sich die Frage, warum Rambus erst viel später Patentrechte auf diese Techniken angemeldet habe und diese nun nach zehn Jahren auf einmal einfordere.

Das Urteil könnte weit reichende Folgen für die gesamte Chipindustrie haben. Das Unternehmen Rambus, das selbst keine Chips herstellt, leitet seine Patentrechte von der eigenentwickelten Rambus-Direct-Random-AccessMemory-(RDRAM-)Technik ab. Damit besitze man auch die Rechte an den Vorgängertechniken, so die Argumentation der Kalifornier. Von jedem Chiphersteller, der RDRAM-Module fertigen wollte, verlangten die Rambus-Manager auch Lizenzgebühren für die Produktion von SDRAM- und DDR-SDRAM-Speicherbausteinen.

Die Chiphersteller reagierten unterschiedlich auf Rambus'' Forderungen. Während sich Firmen wie Toshiba und Hitachi dem Druck beugten und Lizenzgebühren für die herkömmlichen Speicherchiptechniken zustimmten, wehrten sich andere Halbleiterproduzenten wie Hyundai, Micron und auch Infineon. In der Folge überzogen die Rambus-Anwälte die zahlungsunwilligen Chiphersteller mit einer Flut von Klagen, in der Hoffnung, die Lizenzgebühren per Gerichtsbeschluss eintreiben zu können.

Doch damit ist Rambus vorerst gescheitert. Das jetzt gefällte Urteil bedeutet einen herben Rückschlag für die Kalifornier, interpretiert Dean McCarron, Analyst von Mercury Research Inc., den Richterspruch. Außerdem werde immer deutlicher, dass Rambus weniger eine IT-Firma als vielmehr ein IT-Lizenzunternehmen sei, das von den Gebühren der Lizenznehmer abhänge. Mit dem Urteil pro Infineon könnten auch Hyundai und Micron erst einmal aufatmen, gegen die noch eine Reihe von Klagen anhängig sind. Außerdem sei zu erwarten, dass Toshiba und Hitachi ihre Lizenzpolitik ebenfalls noch einmal überdächten.

Die Rambus-Verantwortlichen zeigten sich angesichts der Entscheidung enttäuscht. Man werde das Urteil anfechten, erklärte CEO Geoff Tate. Sollte sich der Spruch bestätigen, müssten alle Firmen, die innovative Techniken entwickelten, um ihr geistiges Eigentum fürchten, schimpft er. Deshalb werde man weiter um sein Recht kämpfen.

Die Rambus-Vertreter hoffen auf die zweite Runde. So findet am 18. Mai vor einem deutschen Gericht die nächste Verhandlung gegen Infineon statt. Außerdem sei es in der jüngsten Entscheidung nur um vier Patente gegangen. Bei einer Reihe von Klagen in Europa und USA gegen Infineon, Micron und Hyundai bezüglich eines Dutzends anderer Patente sei dagegen noch keine Entscheidung gefallen. Der Gegenstand dieser Verfahren sei von dem jetzt gefällten Urteil nicht betroffen. Damit dürfte ein Ende der Streitigkeiten in weiter Ferne liegen.

Lohnen sich die Klagen?Die Summen, um die es in den Rambus-Prozessen geht, scheinen den Aufwand nicht wert. Laut Angabe von Insidern verlangen die Kalifornier 0,75 Prozent des Nettoverkaufspreises von SDRAM-Modulen. Bei DDR-Bausteinen sind es 3,5 Prozent. Wäre Infineon dazu verurteilt worden, Lizenzgebühren für Patente aus den Jahren 1999 und 2000 nachzuzahlen, wären gerade einmal 3,6 Millionen Dollar fällig geworden.

Anderen Berechnungen zufolge verlieren die Kalifornier Milliardenbeträge. Dan Niles, Analyst bei Lehman Brothers, rechnet für 2004 mit einem Umsatz von 50 Milliarden Dollar im DRAM-Markt. Wie viele Prozesse Rambus führen müsste, um alle Chiphersteller unter seine Lizenzknute zu zwingen, sagt der Marktforscher allerdings nicht.

Die Gebühren für RDRAM-Produkte liegen zwischen einem und zwei Prozent und damit deutlich unter denen von DDR-SDRAM-Bausteinen. Damit beabsichtigten die Kalifornier, die in Konkurrenz zu RDRAM stehende DDR-Technik teurer zu machen und so vom Markt zu drängen.