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Indonesien verbietet "unmoralische Inhalte" im Internet

31.03.2008
Von pte pte
Die Regierung Indonesiens hat vor kurzem ein weitreichendes Gesetz verabschiedet, das die Produktion und das Aufsuchen von "unmoralischen Inhalten" in Internet generell verbietet.

Wie die britische Ausgabe der "Financial Times" berichtet, zielt das aktuelle Gesetz vor allem darauf ab, pornografische Netzinhalte ausfindig und unschädlich zu machen. Das Vorgehen Indonesiens ist der bisher weltweit strengste Versuch innerhalb einer Demokratie, den Zugang zum Internet einer staatlichen Kontrolle zu unterziehen. Entsprechend hoch ist auch die Kritik an der bekannt gegebenen Strategie. So werfen Gegner des Gesetzes der indonesischen Regierung Zensur vor und bemängeln die ungenaue Definition dessen, was unter dem Begriff "Pornografie" zu verstehen sei. Aufgrund dieser Unklarheit ergebe sich beispielsweise die Gefahr, dass künftig auch etwa bestimmte Ausdrucksformen im Kunstbereich verboten werden könnten.

"Wir müssen unsere Nation beschützen, besonders die jüngere Generation", erklärt Muhammad Nuh, Informationsminister der indonesischen Regierung. Seinen Informationen zufolge seien derzeit fast eine Million lokale und internationale Webseiten mit unmoralischen Inhalten in Indonesien aktiv. Eine Diskussion darüber, was genau unter diese Kategorie falle und was nicht, sei nicht nötig. "Der gesunde Menschenverstand legt dies eindeutig fest", meint Nuh. Gleichzeitig wies der Minister darauf hin, dass der aktuelle Gesetzesbeschluss auch in Zusammenhang mit der in der vorvergangenen Woche durchgeführten Einrichtung freier Internetzugänge an Indonesiens Schulen zu sehen sei. Neben pornografischen werden durch das Gesetz zudem auch verleumderische und bedrohliche Inhalte im Internet sowie das Online-Glücksspiel verboten. Bei Nichteinhaltung droht eine Gefängnisstrafe von bis zu zwölf Jahren und eine maximale Bußgeldzahlung von einer Milliarde Rupiah (etwa 70.000 Euro).

"Ein derartiges Gesetz wäre in Deutschland nicht umsetzbar", meint Arndt Joachim Nagel von der IT-Recht-Kanzlei auf Anfrage von pressetext. Schon alleine aufgrund der unbestimmten Verwendung des Begriffs "unmoralische Inhalte" sei ein derartiges Eingreifen des Staates nicht mit den in Deutschland geltenden Verfassungsbestimmungen in Einklang zu bringen. "Unter diesem Begriff kann im Prinzip jeder etwas anderes verstehen. Es stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage, wer die Maßstäbe vorgeben kann und darf", kritisiert Nagel.

In Deutschland existiere jedenfalls keine derartige staatliche Regelung, die den Zugriff zu bestimmten Webinhalten generell verbietet. "Das Gesetz verpflichtet aber jeden deutschen Internetanbieter zur Einhaltung bestimmter Kriterien der Jugendschutzrichtlinie", erläutert Nagel. So müsse etwa durch entsprechende Schutzvorkehrungen der Online-Zugang zu pornografischen Inhalten für Minderjährige verhindert werden. "Doch auch dies trifft lediglich auf deutsche Betreiber zu, Angebote aus dem Ausland sind von der Regelung nicht betroffen", betont Nagel. Streng strafrechtlich verfolgt würden in Deutschland hingegen solche Anbieter, die kinderpornografisches Material im Internet zur Verfügung stellen. "Auch im Bereich der Online-Prostitution gibt es keine generelle Blockade. Entsprechende Angebote müssen sich nur an die Jugendschutzbestimmungen halten", stellt Nagel abschließend fest. (pte)