Neues Genehmigungskonzept fuer Mehrwertdienste

In Corporate Networks darf bald auch Sprache uebermittelt werden

08.01.1993

Das Ministerium will mit der Verordnung offenbar vermeiden, erneut auf der Anklagebank der EG-Kommission zu landen. Die Kommission hatte die Bundesregierung in wiederholten Abmahnungen aufgefordert, die EG-Richtlinie ueber den Wettbewerb auf dem Markt fuer TK-Dienste (90/388/EWG) in nationales Recht umzusetzen. Grund: Die Sprachuebertragung in Corporate Networks unterliegt nach deutschem Recht nach wie vor dem Telefonmonopol.

Gemaess dem neuen BMPT-Konzept soll kuenftig die Vermittlung von Sprache fuer Dritte zwischen Unternehmen gestattet sein. Die Sprachvermittlung koenne dabei, wie es aus einem Antwortschreiben des Ministerialdirektors im BMPT, Peter Bross, auf eine Anfrage des VDMA hervorgeht, nur "fuer einen zahlenmaessig von vornherein begrenzten oder nach sonstigen Kriterien eindeutig festgelegten Kreis von Teilnehmern erbracht" werden. Allerdings duerfe das Diensteangebot nicht ausschliesslich oder ueberwiegend der Sprachvermittlung dienen.