Finanzplanung für Freiberufler

Immer schön flüssig bleiben

29.04.2015
Von  und
Geschäftsführer der Elbe-Factoring GmbH und Initiator von Rechnung48.


Geschäftsführer der Elbe-Factoring GmbH und Initiator von Rechnung48.
Liquidität ist auch für IT-Freelancer ein wichtiges Thema. Als Freiberufler sind Sie zugleich Dienstleister und Unternehmer. Im Folgenden finden Sie acht Tipps, wie sich die Risiken im Unternehmensalltag minimieren lassen.

Ehe der Kunde Ihre Arbeit bezahlt, gehen Sie in der Regel in Vorleistung. Zudem müssen Sie von Ihren Einnahmen Steuern abführen und laufende Unterhaltskosten wie Miete, Auto und Versicherungen begleichen. Hier ist eine genaue Finanzplanung erforderlich, um die benötigte Liquidität stets zu gewährleisten und Ihre Unternehmung vor der Schieflage zu bewahren. Speziell für Freiberufler, Freelancer und Selbständige kann ein Forderungsausfall schwerwiegende Folgen haben. Neben einem potenziellen Forderungsausfall bindet das Mahnwesen Arbeitszeit. Lange Zahlungsziele kommen belastend hinzu.

Matthias Bommer (li.) und Stefan Kempf, Geschäftsführer der Elbe-Factoring GmbH und Initiatoren von Rechnung48.
Matthias Bommer (li.) und Stefan Kempf, Geschäftsführer der Elbe-Factoring GmbH und Initiatoren von Rechnung48.
Foto: Elbe-Factoring

Hier nun die acht Tipps, die es sich lohnt zu beachten:

1. Prüfung der Bonität

Bevor Sie Verträge abschließen, prüfen Sie die Bonität Ihres Kunden. Greifen Sie hierzu auf alle verfügbaren Informationen innerhalb und außerhalb Ihres Unternehmens zurück, die eine Bewertung der Bonität erlauben. So können Sie die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit besser beurteilen. Holen Sie sich Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien und der Schufa, bei der IHK oder auch im Handelsregister ein. Oftmals sind diese Angaben gegen eine relativ niedrige Gebühr oder sogar kostenlos erhältlich. Behalten Sie auch "weiche Anzeichen" möglicher Risiken im Blick. Dazu gehören Veränderungen im Zahlungs- oder Bestellverhalten.

2. Stichhaltiges Vertragswerk

Im Vertrag sollten alle zu erbringenden Leistungen eindeutig beschrieben werden. Das umfasst sowohl das Leistungsvolumen als auch die -bezeichnung. Vergessen Sie nicht die Gewährleistungsfristen inklusive aller detaillierten Zahlungsmodalitäten mit Zahlungsfristen und -weisen.

3. Einräumung von Zahlungszielen

Welche Zahlungsziele Sie gewähren, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Kreditwürdigkeit spielt das Ausmaß der Geschäftsbeziehung eine Rolle. Dazu gehört der Auftragswert, -umfang und die Dauer. Behalten Sie Ihre Lieferkonditionen und Kapitalausstattung im Blick. Allgemeinhin sollten Zahlungsziele zwischen 30 und 60 Tagen liegen. Hier gilt die Devise: Sie sind nicht der Kreditgeber Ihres Kunden.

4. Zügige Rechnungslegung

Nehmen Sie die Rechnungsstellung zeitnah in Angriff. Das heißt: Sobald Sie Ihre Dienstleistung wie im Vertrag festgehalten erfüllt haben und diese abgenommen wurde. Wahren Sie die korrekte Form der Rechnung. Nennen Sie alle erbrachten Leistungen und halten sich an die vereinbarten Konditionen. Jeder Fehler kann dazu führen, dass Zahlungen aufgeschoben oder gänzlich verweigert werden.

5. Konsequentes Mahnwesen

Behalten Sie Ihre Zahlungseingänge im Blick. Warten Sie bei der Überschreitung Ihrer Zahlungsziele nicht lange und mahnen Sie konsequent. Wie immer kommt es hier auf die Formulierung und den "Ton" an. Setzen Sie auch hier klare Fristen.

6. Professionelle Unterstützung

Nehmen Sie für die Eintreibung ausstehender Forderungen professionelle und seriöse Unterstützung in Anspruch. Hier sind Inkassobüros und Rechtsanwälte der richtige Ansprechpartner. Jedoch sollten Sie die Bonität des Schuldners im Vorfeld prüfen. Zwar trägt dieser die Kosten für die Beitreibung, allerdings nur, wenn er zahlungsfähig ist und Sie müssen die Kosten vorfinanzieren.

7. Durchsetzung offener Forderungen

Kommt Ihr Kunde trotz allem Ihren Zahlungsaufforderungen nicht nach, kann eine Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Bedingung hierfür ist ein Vollstreckungstitel. Dieser kann in einem Gerichtsverfahren oder durch eine außergerichtliche Einigung erwirkt werden. Sollte der Schuldner die Berechtigung der Forderung abstreiten, sollten Sie ein Klageverfahren anstreben.

8. Absicherung durch eine Warenkreditversicherung

Eine umfassende Absicherung gegen einen Forderungsausfall stellt eine Warenkreditversicherung (WKV) dar. Hierüber werden Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen an gewerbliche Kunden im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit abgesichert. Dadurch mindert sich die Existenzgefährdung. Zudem sind die Kosten für eine Versicherung dieser Art wesentlich geringer als die Belastung eines Forderungsausfalls.

Dieser Artikel stammt aus dem IT Job Magazin.

Link: www.rechnung48.de