Im Fokus: Das Netzwerk über den Tod hinaus

08.05.2008

Hinterbliebene trösten sich über den Tod von Angehörigen gern mit dem Gedanken, dass erst wirklich gestorben ist, wer auch aus dem Gedächtnis radiert wurde. Eine Gedächtnisstütze der besonderen Art - für die es auch eine große Nachfrage geben soll - hat sich nun der Gründer des Online-Jobportals Monster.com, Jeff Taylor, ausgedacht. Er startet eine Plattform im Internet, auf der er klassische Todesanzeigen ins Netz verlagern und eine virtuelle Gedenkstätte für Hinterbliebene schaffen will. Sie soll im Juni 2008 offiziell online gehen.

Nach den vorliegenden Informationen beteiligt sich das "Wall Street Journal" als Geldgeber an der Gedenkplattform. Anders als bereits bestehende Web-Seiten wie SweetMemoriesSite.com oder ChristianMemorials.com will Taylor mit seinem Portal enger mit der Bestattungsindustrie zusammenarbeiten und darüber hinaus eine Suchdatenbank zur Verfügung stellen, in der nach Informationen über verstorbene Personen recherchiert werden kann.

Dass es einen Bedarf an sozialen Netzwerken für Hinterbliebene gibt, zeigt sich allein schon an typischen Social Networks wie MySpace und Facebook. Immer wieder richten Leute dort eine virtuelle Gedenkstätte ein, um Freunden, Familienmitgliedern oder auch Fremden einen Platz zum Trauern zu geben. Gleichzeitig bieten auch immer mehr kleine Bestattungsunternehmen Online-Denkmäler und virtuelle Trauerarbeit für die Hinterbliebenen an.

Natürlich ist der Ansatz nicht immer ganz uneigen-nützig. Wie von Tributes.com angekündigt wurde, soll auch die Bestattungsindustrie von dem Verstorbenen-Netzwerk profitieren. "Wir schaffen einen Kanal für die Bestattungsunternehmen und wollen unsere Seite mit ihnen aufbauen. Dadurch können wir zum Sammelbecken für alle Todesanzeigen werden", sagt der Bestatter John Heald, der mit Tributes.com zusammenarbeitet. Außerdem will das Portal seine Dienstleistungen an Beerdigungsinstitute weiterverkaufen, die dann die Online-Gedenkstätte in ihre üblichen Servicepakete einflechten und mitverkaufen können. (jm)