Im Bundesgesetzblatt veroeffentlicht Fuer Software gilt ab sofort besserer Urheberrechtsschutz

02.07.1993

MUENCHEN (CW) - Mit einem halben Jahr Verspaetung gegenueber den EG- Richtlinien gilt nun auch in Deutschland staerkerer gesetzlicher Schutz von Software gegen Raubkopien.

Die Juristen muessen schon etwas blaettern, naemlich bis zur Seite 910 im Bundesgesetzblatt Nummer 29 vom 23. Juni 1993. Hier beginnt der Text des "Zweiten Gesetzes zur Aenderung des Urheberrechtsgesetzes", das durch diese Veroeffentlichung in Kraft getreten ist. Zuvor hatte am 9. Juni Bundespraesident Richard von Weizsaecker das Gesetz unterzeichnet. Die Aenderung war notwendig geworden, nachdem eine EG-Richtlinie vom Mai 1991 Verschaerfungen der nationalen Gesetze zum Schutz von Computerprogrammen bis zum Ende vergangenen Jahres verlangt hatte.

Das neue Urheberrechtsgesetz beendet nach Ansicht des Verbandes der Software-Industrie (VSI), Muenchen, "die seit Jahren kritisierte Rechtsunsicherheit in diesem Bereich". Es raeumt das Recht zur Vervielfaeltigung, Uebersetzung und Verbreitung von Programmen ausschliesslich deren Urhebern ein. Sie haben zudem die alleinige Kontrolle ueber das Vermietrecht von Software.

Unerlaubtes Kopieren von Software laesst sich als geistiger Diebstahl verfolgen. Das Gesetz sieht im Verletzungsfall Geld- sowie Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren und bei gewerbsmaessigem Raubkopieren bis zu fuenf Jahren vor.