Bilanzierung

IFRS 15 im Überblick

17.11.2014
Von Stefan Gros

IFRS 15 am Beispiel

Die oben beschriebenen fünf Schritte zur Ertragsrealisation nach IFRS 15 sollen folgend anhand eines vereinfachten Beispiels skizziert werden.

Die Car AG verkauft Autos für 40.000 Euro und (Auto-) Dachboxen für 1000 Euro. Am 20.12.2013 verkauft sie an den Kunden A ein Auto für 40.500 Euro. Zwei Tage später verkauft die Car AG dem gleichen Kunden in einem separatem Vertrag eine dazu passende Dachbox für 300 Euro. Die Car AG liefert die Dachbox noch im Jahr 2013 an den Kunden A aus. Die Auslieferung des Autos verzögert sich auf März 2014, da das Auto sich noch in der Fertigung befindet.

Der Kaufpreis wird erst nach 6 Monaten (Juli 2014) fällig. Die Car AG würde Darlehen (ohne Verkaufsgeschäft und Ausfallrisiko) für 5,0 Prozent vergeben.

1. Identifikation des Kundenvertrags oder der Kundenverträge

Die Merkmale eines Vertrages werden in diesem Zusammenhang nicht geprüft. Sie gelten als Voraussetzung für eine Erfassung nach IFRS 15 und gelten in diesem Beispiel erfüllt. Selbständige Verträge können bilanziell zusammengefasst werden, wenn diese zeitnah mit dem gleichen Kunden geschlossen wurden und eines der folgen Merkmal erfüllt ist:

Foto: Stefan Gros

In dem vorliegendem Beispiel wurde dem gleichen Kunden zunächst ein Auto und anschließen 2 Tage später eine dazu passende Dachbox verkauft. Es handelt sich also um zwei selbständige Verträge mit dem gleichen Kunden. Um diese bilanziell zusammen zu fassen, muss eines der Merkmale erfüllt sein. Die Verträge scheinen eine gewisse Abhängigkeit aufzuzeigen. Der deutliche Nachlass bei der Dachbox ist wohl auf den erhöhten Kaufpreis bei dem Auto zurückzuführen. Die Vergütung des einen Vertrags hängt demnach von der Vergütung das andern ab.

Die Verträge können bilanziell zusammengefasst werden!

2. Identifikation der Verpflichtungseinheit

Der Ertragszeitpunkt ist losgelöst von andern Verpflichtungen zu bestimmen, wenn die Erfüllungszeitpunkte auseinanderfallen und die Leistung separierbar (distinct) ist. Die Auslieferung des Autos und der Dachbox fallen auseinander, fraglich ist jedoch ob diese distinct sind. Dazu sind zwei Kriterien zu überprüfen.

Foto: Stefan Gros

Sowohl das Auto, als auch die Dachbox können unabhängig voneinander vom Kunden A genutzt werden, sprich: Er kann aus den einzelnen Gütern einen Nutzen ziehen. Zudem ist davon auszugehen, dass die beiden Leistungen seperately identifiable sind.

Die Ertragszeitpunkte können unabhängig voneinander bestimmt werden!

3. Bestimmung der Gesamtvergütung

Foto: Stefan Gros

Die Gesamtvergütung beträgt 39.817 Euro.

4. Allokation der Gesamtvergütung

Das Gesamtentgelt ist bei Vertragsabschluss auf die einzelnen separaten Vertragsleistungen aufzuteilen. Als Aufteilungsmaßstab dienen die Einzelverkaufspreise. Als Gesamtpreis des Autos und der Dachbox auf Grundlage der Einzelverkaufspreise ergibt sich ein Betrag von 41.000 Euro. Dies dient als Referenzmaßstab.

Foto: Stefan Gros

Auf Basis dieser Proportionalität kann nun die Gesamtvergütung von 39.864 Euro aufgeteilt werden.

Foto: Stefan Gros

5. Umsatzrealisation

Das neue Realisationskriterium bemisst sich nach der Kontrolle über ein Gut/Dienstleistung. Es gelten zwei Kriterien welche den Kontrollübergang definieren. Diese müssen beide erfüllt sein, damit es zu einer Umsatzrealisation kommt. Noch im Jahr 2013 wird die Dachbox an den Kunden A ausgeliefert. Damit befindet sich das Asset im Verfügungsbereich des Kunden und dieser kann die Verwendung bereits dirigieren und Dritte davon ausschließen. Zudem hat er die Möglichkeit den gesamten Nutzen aus der Dachbox zuziehen.

Kriterium 1 und 2 sind erfüllt - der Umsatz von 796 Euro kann realisiert werden! Im März 2014 kann dann auch der Umsatz für das Auto in Höhe von 39.020 Euro realisiert werden: Das Auto wurde ausgeliefert und die Kriterien 1 und 2 gelten als erfüllt.