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IFA: Hersteller beklagen pauschale Urheberrechtsabgaben

02.09.2005

BERLIN (COMPUTERWOCHE) - Vertreter von Hewlett-Packard, Fujitsu Siemens Computers und BITKOM hatten auf der Internationalen Funkausstellung (IFA) in Berlin die Presse geladen, um ihre sattsam bekannten - und verständlichen, denn wer hat schon gern den Schwarzen Peter - Klagen gegen die nach einer Reihe aktueller Urteile drohenden Urheberrechtspauschalen auf PCs, Drucker und Multifunktionsgeräte erneut vorzubringen.

HP-Geschäftsführerin Regine Stachelhaus setzte die von den Verwertungsgesellschaften eingeklagten Abgaben mit Verbrauchssteuern wie auf Benzin oder Tabak gleich. Drucker seien außerdem keine Kopiergeräte, erklärte die HP-Frau. Auf Scanner zahle man schließlich heute schon (berechtige) Urheberrechtsabgaben, für das Ausgabegerät Drucker solle der Verbraucher nicht nochmals zur Kasse gebeten werden. Bei den Multifunktionsgeräten wolle man gern für die Scanner-Funktion die gängige Abgabe entrichten - aber nicht mehr.

FSC-Chef Bernd Bischoff verglich die Pauschalabgabe auf PCs mit einem Auto, für das man beim Kauf gleich einmal vorab 1000 Euro Strafe zahlen müsste, weil es theoretisch in der Lage sei, schneller als 50 km/h zu fahren. In anderen Ländern gebe es keine vergleichbare Abgabenflut, der deutsche Verbraucher würde unnötig gegängelt und künftig dann halt günstiger im billigeren Ausland einkaufen.

Dem deutschen Handel drohten massive Wettbewerbsverzerrungen, Gefährdung von Forschung und Entwicklung und in der Folge auch Arbeitsplatzverluste. Der Verbraucher habe mit deutlich teureren Geräten zu rechnen, und das oftmals ohne Gegenleistung. Dadurch drohe unter anderem ein Technologierückstand in Deutschland.

Generell seien Geräteabgaben ungerechtfertigt. Das Urheberrecht müsse in Richtung nutzungsabhängiger Vergütung novelliert werden, forderten die Hersteller - und zwar möglichst schnell und ohne weitere Reformverzögerungen. Die bisherige Rechtssprechung sei veraltet und berücksichtige die Veränderungen nicht, die insbesondere das Internet der Medienlandschaft beschert habe. Als Alternative zu den Pauschalabgaben empfahlen sie die Nutzung von Digital Rights Management (DRM) als Grundlage für innovative Geschäftsmodelle zur Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Inhalte. (tc)