DV und Recht/Viele offene Fragen zum Nachfolger der Iana

Icann reorganisiert die weltweite Internet-Domain-Vergabe

18.06.1999
Die zentrale Verwaltung des Internet ist eine Notwendigkeit, die viele Fragen aufwirft. Hoffnungsträger ist nun die neu geschaffene Organisation Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (Icann). Jürgen Heilbock* beschreibt, welche Aufgaben ihr zufallen sollen und wer künftig über die Domains herrschen wird.

Selbst das grenzenlose und weitgehend unregulierte Internet kommt nicht ohne eine weltweit zentrale Verwaltung aus. Damit keine Sprachstörungen bei der Kommunikation der einzelnen Netze im Internet eintreten, muß beispielsweise das Internet Protocol (IP), die Sprache, in der die Computer miteinander kommunizieren, einheitlich festgelegt und allgemeingültig weiterentwickelt werden.

Eine Web-Seite wiederzufinden ist nur dann möglich, wenn eine zentrale Datenbank verbindlich Auskunft über den Adressaten gibt. Diese Aufgabe wird vom sogenannten Root Server System übernommen, in dessen A Root Server täglich die entsprechenden Daten eingegeben und auf zwölf andere Server (Server B - M) übertragen werden. Sie werden von einer Vielzahl von Organisationen betrieben und befinden sich mit Ausnahme von drei Servern (I in Stockholm, K in London und M in Tokio) in den USA.

Gibt man beim Browsen im Internet beispielsweise die neue Domäne www.brandneu.com ein, so wird eine hierarchische Suchaktion gestartet. Sofern die lokalen Server keine Adreßangabe enthalten, also nicht nachvollziehen können, auf welchem Server www.brandneu.com abgelegt ist, entscheidet schließlich das Root Server System über den Verlauf der Suche.

Jeder Server im Internet besitzt eine eindeutige numerische Adresse, über die er zweifelsfrei lokalisiert werden kann. Die Verteilung und Verwaltung der numerischen Zahlenblöcke auf die regionalen Koordinierungsstellen RIPE NCC für Europa, APNIC für Asien und ARIN für den Rest der Welt bedarf einer zentralen logistischen Einheit.

Diese drei Koordinierungsstellen vergeben die numerischen Adressen an große Internet-Service-Provider (ISP), die wiederum kleinere ISPs versorgen. Da diese numerischen Adressen wenig einprägsam und kundenfreundlich sind, hat man zusätzlich die Domain-Namen eingeführt, zum Beispiel www.jonesday.com für unsere Kanzlei.

Innerhalb der bereits angesprochenen zentralen Datenbank wird jeder Suchauftrag beim Browsen einer eindeutigen numerischen Adresse zugeordnet und schließlich die Verbindung mit diesem Server hergestellt. Da jede Zuordnung eindeutig möglich sein muß, dürfen die Domain-Namen jeweils nur einmal vergeben werden. Während der Domain-Name Aufschluß über das Unternehmen gibt, dienen die Top Level Domains .com, .org, .net, .edu, .int, .mil und .gov dazu, den Teilnehmer in eine Kategorie oder einen Bereich einzuordnen.

So steht zum Beispiel .com für ein gewerbliches Unternehmen und wird von der Network Solutions Inc. (NSI) in Virginia, USA, vergeben. Die Country Code Top Level Domain Names wie xxx.de bezeichnen das jeweilige Herkunftsland, in diesem Fall Deutschland. Sie werden von einer jeweils zuständigen länderspezifischen Stelle vergeben. So würde der deutsche Domain-Name xxx.de von der Denic Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG (Denic) in Frankfurt am Main vergeben, bei der die deutschen ISPs Genossen werden können.

In der Vergangenheit hieß die zentrale internationale Koordinierungsstelle Internet Assigned Number Authority (Iana). Ihr Verantwortungsbereich wurde vor kurzem auf die neugegründete Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (Icann) mit Sitz in Kalifornien übertragen.

Der Name des unlängst verstorbenen Gründers und Leiters der Iana, John Postel, ist eng mit dem Internet verbunden. Als Student der University of California pflegte er die verbindliche Liste von Namen und Adressen der Netzwerke, die 1969 im Rahmen des Arpanet-Projekts, dem Vorläufer des Internet, miteinander verbunden waren. Später wechselte Postel zum Information Sciences Institute (ISI) der University of Southern California, wo er aufgrund eines Vertrags mit dem Department of Defenses Advanced Research Projects Agency (DARPA) weiterhin mit der Führung dieser Referenzliste betraut war.

Laut diesem Vertrag koordinierte Postel das System der Domain-Namen (Domain Name System = DNS) durch die Vergabe von Blöcken numerischer Adressen an regionale IP-Netzwerke. Die Ausgabe und die Verwaltung der kommerziellen Domain-Namen .com, .org, und .net an interessierte Unternehmen hatte die US-Regierung exklusiv an die börsennotierte Gesellschaft Network Solutions Inc. (NSI) übertragen.

Nach der Veröffentlichung eines ersten Diskussionspapiers (Green Paper) im Februar 1998 gab die nationale Telekommunikations- und Informationsbehörde des US-Wirtschaftsministeriums im Juni 1998 einen Bericht (White Paper) zur Neuregelung des DNS heraus. Sie forderte die Internet-Interessengruppen auf, eine gemeinnützige Gesellschaft zur zentralen Verwaltung des Internet zu gründen, da es zu einer breiten Unzufriedenheit über das Fehlen von Wettbewerb bei der Registrierung der Domain-Namen, insbesondere bei .com-Domain-Namen, gekommen sei.

Gleichzeitig sollte die Internet-Gemeinde konkrete Vorschläge zur künftigen Finanzierung des Netzes ausarbeiten, da die US-Regierung nicht mehr bereit war, die Weiterentwicklung des kommerziellen Internet zu finanzieren. Die Frist für die Gründung einer solchen Gesellschaft lief am 30. September 1998 ab - das war derselbe Tag, an dem auch der Exklusivvertrag von Network Solutions Inc. und der National Science Foundation über die Verwaltung der .com-Domain-Namen nach fünfjähriger Laufzeit endete.

Die Gründung einer neuen Dachorganisation war mit vielen Fragen behaftet: Sollte es eine oder mehrere Organisationen geben? Wo sollten sie niedergelassen sein - die USA und die Schweiz standen zur Debatte -, und wer sollte sie finanzieren? Fraglich war auch, wer in dem Gremium sitzen und die Kontrolle innehaben sollte. Und schließlich blieb ungewiß, ob und wie es gelingen würde, Wettbewerb in den Registrierungsprozeß einziehen zu lassen.

Die im Herbst 1998 gegründete gemeinnützige Gesellschaft Icann besteht aufgrund der Vorgaben der US-Regierung und der eingehenden Diskussionen mit Internet-Nutzern aus einem Vorstand, einer Mitgliederversammlung und sogenannten Unterstützungskomitees. Der Vorstand setzt sich aus 18 einfachen Mitgliedern und einem Präsidenten an der Spitze zusammen. Nach den bisherigen Überlegungen kann jede natürliche und juristische Person Mitglied bei Icann werden. Streitpunkt ist derzeit noch der Mitgliedsbeitrag, der hoch genug sein sollte, um Karteileichen zu verhindern, aber so gering, daß sich keine Eintrittshürde für Geringverdienende ergibt.

Die Mitgliederversammlung hat das Recht, neun der 18 Vorstände zu wählen. Die restlichen neun Vorstände werden von den Komitees gewählt. Entsprechend den vier Kernaufgaben wurden bisher folgende Komitees eingerichtet: Root Server System Advisory Committee, Protocol Supporting Organization (PSO), Address Supporting Organization (ASO) und Domain Names Supporting Organization (DNSO). Nur die drei letztgenannten dürfen jeweils drei weitere Vorstände stellen.

Ergänzend gibt es ein Governmental Advisory Committee, ein Membership Advisory Committee sowie ein Advisory Committee on Independent Review. Komplizierte Regelungen stellen dabei sicher, daß keine Nation im Vorstand oder in einem der Komitees die Mehrheit erhält, wobei außerdem die einzelnen Kontinente möglichst gleichmäßig in allen Organen und Gremien vertreten sein sollen.

Jede Entscheidung des Vorstands wird auf der Icann-Web-Seite veröffentlicht und unterliegt der Kontrolle eines Independent Review Panel (IRP) mit neun Mitgliedern. Wer sich durch eine Entscheidung des Vorstands in seinen Rechten verletzt fühlt, kann den IRP anrufen. Finanziert wird Icann hauptsächlich durch Beiträge der Domain-Name-Registratoren. Sie werden die Kosten - zirka ein Dollar pro Domain-Name - an deren Inhaber weitergeben.

Offene Fragen gibt es dennoch: Welche Gerichte sind zuständig bei Icann-Rechtsakten? Müßte nicht ein Staatsvertrag die Kompetenzen von Icann absichern? Handelt es sich bei Icann-Rechtsakten um "öffentliche Gewalt" im Internet?

Um möglichst viele Bereiche der Internet-Verwaltung für interessierte Unternehmen zu öffnen, werden die zentralen Aufgaben von Icann auf ein Minimum beschränkt. Icann ist zuständig für die Neueinführung von Top Level Domains wie eventuell .shop für Internet-Geschäfte, .nom für Privatleute oder .firm für Unternehmen. Außerdem obliegt es dem Gremium, die Vergabe dieser Domains durch ausgewählte Registratoren an interessierte Dritte zu kontrollieren.

Die Top Level Domain .com, die bisher ausschließlich von NSI verwaltet wurde, ist dabei der Vorreiter. Aufgrund eines Übergangsvertrags mit der US-Regierung muß NSI bis Sommer 1999 dafür sorgen, daß fünf weitere Registratoren (America Online, Core, France Télécom, Melbourne IT und Register.com) in die Lage versetzt werden, die Top Level Domain .com zu vergeben.

Weitere 30 Unternehmen haben ihr Interesse als .com-Registratoren bekundet und wollen noch in diesem Jahr ihre Tätigkeit aufnehmen, womit das Monopol von NSI sein Ende gefunden haben dürfte. Sollten die Registratoren entsprechend der Absicht von US-Regierung und Icann künftig neben einer preisgünstigeren Registrierung auch weitere damit in Verbindung stehende Mehrwertdienstleistungen für die Domain-Name-Nutzer zur Verfügung stellen, so ist damit zu rechnen, daß auch die Verwaltung der anderen kommerziellen Domains .org, .net und der neu einzuführenden Domains dem Wettbewerb geöffnet werden.

Damit stellt sich auch die Frage nach der Existenzberechtigung des Denic-Monopols für .de, die deutsche Country Code Top Level Domain. Nimmt man das im Telekommunikationsgesetz verankerte Nummernmonopol ernst, wäre für die Vergabe der Domain-Namen die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in Bonn zuständig und nicht Denic. Nach den Prinzipien, die der gegenwärtig vorangetriebenen Liberalisierung der Internet-Organisation zugrunde liegen, gibt es keinen Grund, allein in Deutschland an einem Monopol bei der Vergabe der kommerziellen Domain-Namen festzuhalten.

Also gibt es eine Reihe offener Fragen, wenn es um den Wettbewerb der Registrationsinstanzen geht: Warum existieren noch keine .com-Registratoren in Deutschland? Wann gibt es die neuen Top Level Domains .shop, .firm, .nom? Wann bekommt die Denic Konkurrenz bei der Vergabe der Domain .de?

Die Vergabe von Domain-Namen war in der Vergangenheit immer wieder in Konflikt mit dem Markenrecht gekommen. Domain-Namen wurden nach dem Zeitpunkt der Antragsstellung vergeben, die Berechtigung nicht weiter geprüft. So war es möglich, daß der Domain-Name Microsoft an ein anderes Unternehmen vergeben werden konnte, obwohl Microsoft weltweit alle Markenrechte an seinem Firmennamen besitzt.

In vielen Fällen haben Anmelder Hunderte von Domain-Namen beantragt, die Marken entsprachen oder nachgebildet waren. Obwohl die Gerichte meist innerhalb kurzer Zeit den Markeninhabern den Vorrang einräumten, mußten die Markeninhaber Zeit und Geld in die Verteidigung ihrer Rechte investieren.

Die World Intellectual Property Organization (Wipo) in Genf hat am 30. April 1999 einen Abschlußbericht zur Lösung dieses Konflikts veröffentlicht. Sie empfiehlt Icann neben einigen organisatorischen Verbesserungen bei der Registrierung von Domain-Namen eine besondere Online-Schiedsstelle einzurichten, um in derartigen Streitfällen schnell und kostengünstig Abhilfe zu schaffen.

Daß die Icann vor einer Reihe von Problemen steht, wurde während der Vorstandssitzung vom 15. bis 27. Mai 1999 in Berlin deutlich. Insbesondere der Konflikt zwischen dem bisherigen Verwalter NSI und den neuen .com-Registratoren trat offen zutage. Ein Schwerpunkt der Tagung war die Bildung der verschiedenen Icann Supporting Organizations, die nicht nur das Recht haben werden, die Hälfte der insgesamt 18 Vorstände zu wählen, sondern bei der täglichen Arbeit die Hauptlast bei der Verwaltung des Internet übernehmen. Bei der Bildung der Supporting Organizations standen sich die Anhänger einer weiteren Kommerzialisierung des Internet und die verschiedensten Grass-roots-Bewegungen gegenüber.

Die Menschen hinter Icann

Die Internet Corporation for Assigend Names and Numbers (Icann) ist eine Non-Profit-Organisation, der unter anderem die weltweite Vergabe von Top-Level-Domains, das Management des Root Server System, die Festlegung von Protokollparametern für das Internet und andere Aufgaben obliegen. Der Icann steht zur Zeit Esther Dyson als Interims-Chairman vor. Dyson gilt als graue Eminenz auf dem weltweiten IT-Sektor. Sie leitet ein kleines Venture-Capital-Unternehmen, "Edventure Holdings", und ist nebenbei Mitglied in zahllosen Aufsichtsräten zum Teil namhafter IT-Firmen und Organisationen.

Als Interims-President und Chief Executive Officer (CEO) fungiert Michael Roberts, ein auf Forschung und Ausbildung spezialisierter Topberater von Internet-Firmen. Roberts war bis vor kurzem Vice-President bei Educom, einem Konsortium von 600 Universitäten und US-Colleges, die einen Fokus auf IT und Telekommunikation legen. Zudem war Roberts Organisator und erster Direktor des Internet-2-Projektes sowie einer der Gründer der Internet Society, die sich in den vergangenen Jahren als Promoter und Entwickler des Internet ausgezeichnet hat.

Offene Fragen

- Eine oder mehrere Dachorganisationen?

- Sitz der Dachorganisation in den USA oder der Schweiz?

- Wer finanziert die zukünftige Dachorganisation?

- Wer soll dort vertreten sein?

- Wer kontrolliert sie?

- Wie kann man Wettbewerb bei der Aufgabenlösung erreichen?

Angeklickt

Zentrale Verwaltungsaufgaben im Internet betreffen die Weiterentwicklung des Internet Protocol sowie die Pflege des Root Server Systems, der numerischen Adreßblöcke und der kommerziellen Top Level Domains. Dafür ist seit kurzem die internationale Organisation Icann zuständig. Als Dachorganisation steht sie vor schwierigen Aufgaben, weil sie den Interessen der verschiedenen Länder und Unternehmen gerecht werden muß.

*Jürgen Heilbock ist Rechtsanwalt und Attorney-at-Law (New York) bei Jones, Day, Reavis & Pogue in Frankfurt am Main.