IBM und Apple müssen keinen Strafzoll zahlen

26.01.1990

WASHINGTON (IDG) - Das US-Finanzministerium hat in einer Ausnahmeregelung sowohl Apple als auch IBM von der Zahlung von Strafzöllen auf Motherboards japanischer Provinienz befreit.

Die Befreiung bezieht sich auf den Zeitraum zwischen dem 2. Juli und dem 11. November 1987, in dem die Zollbehörde japanische PC-Hauptplatinen nicht als Halbfertig-Produkte, sondern als Fertigprodukte klassifiziert und mit einem Strafzoll von 100 Prozent belegt hatte.