Gutachten der IG Metall über Wochenendarbeit belegt:

IBM-Konti-Schicht ist verfassungswidrig

25.03.1988

Stuttgart (CW) - Die geplante Sonntagsarbeit bei IBM ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt Wolfgang Däubler von der Universität Bremen in einem Gutachten, das die IG Metall in Suttgart in Auftrag gegeben hat.

Eine Ausnahme vom Sonntagsarbeitsverbot, das nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur religiösen und kirchenpolitischen Belangen, sondern auch dem sozialpolitischen Ziel der Erholung und Regeneration der Arbeitskraft dienen sollte, wäre nach Arbeitsrechtler Däubler nur dann gerechtfertigt, wenn ein Unternehmen ohne die vollkontinuierliche Produktionsweise - die "Konti-Schicht" - in seinem Bestand gefährdet wäre. Zudem müsse es das Gebot zur Entwicklung von technischen Alternativen auch bereits voll ausgeschöpft haben. Bezogen auf die Mikrochip-Produktion der IBM sei eine Ausnahme aus wirtschaftlichen Gründen jedoch nicht zu rechtfertigen. Die IBM produziere den Ein-Megabit-Chip im Werk Hulb in Böblingen bereits seit eineinhalb Jahren und könne bei anderen Präferenzen in der Fertigungsorganisation, so der Bremer Gutachter, wohl ohne Probleme auf Sonntagsarbeit verzichten. Zudem verbiete der Metalltarifvertrag von Nordwürttemberg/Nordbaden Sonntagsarbeit als regelmäßige Arbeitszeit.

Das Regierungspräsidium Stuttgart untersucht inzwischen die rechtliche Zulässigkeit von Sonntagsarbeit. Die IBM halte, so erklärte die IG Metall, Informationen zurück, die zur Beurteilung der Notwendigkeit der geplanten Sonntagsarbeit erforderlich seien. Außerdem übe sie intern Druck auf Gegner der Sonntagsarbeit aus. Von der Sonntagsarbeit, die auf freiwilliger Basis erfolgen soll, wären 400 von 1200 Mitarbeitern in der Halbleiter-Produktion der deutschen IBM betroffen.