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IBM droht milliardenschwere Nachzahlung in die Pensionskasse

19.02.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Wegen der Benachteilung älterer Mitarbeiter muss IBM womöglich bis zu sechs Milliarden Dollar in die Betriebspensionskasse nachzahlen. US-Medienberichten zufolge bestätigte ein Bezirksrichter im Bundesstaat Illinois nun sein Urteil vom Juli 2003, wonach Big Blue die Rechte seiner älteren Mitarbeiter verletzte, als es ihnen in den 90er Jahren mit der Einführung eines neuen Berechnungssystems die Einzahlungssumme für die Betriebspensionskasse kürzte (Computerwoche.de berichtete). Als Konsequenz, so entschied Richter G. Patrick Murphy vergangene Woche, müsse der Konzern die Leistungen für 140.000 ehemalige und gegenwärtige Angestellte neu kalkulieren und aufstocken. Die Klägerseite geht von Ansprüchen in Höhe von bis zu sechs Milliarden Dollar aus. Diese Summe wird jedoch

weder von IBM noch von Richter Murphy bestätigt.

Seit Oktober vergangenen Jahres schwelt ein Streit über die Höhe der Ansprüche. So hatte Big Blue vergeblich argumentiert, es müsse nicht für rückwirkende Zahlungen aufkommen, da die Entscheidung des Gerichts nicht absehbar war. IBM sei wie auch mehrere hundert andere US-Companies mit Recht davon ausgegangen, dass der Pensionsplan legal sei, so eine Sprecherin des IT-Riesen. Murphy entgegnete dazu, die Gesetze hätten sich nicht verändert. Die einzige Veränderung sei IBMs clevere, aber unwirksame Reaktion auf ein Gesetz, das sich mit dem gültigen Geschäftsmodell des Unternahmen offenbar nicht vereinbaren lasse.

IBM wechselte 1999 zu einem Pensionsplan, bei dem die Einzahlungen allmählich von Jahr zu Jahr anstiegen. Das frühere System sah dagegen vor, dass die Beiträge zu Beginn nur geringfügig wuchsen, gegen Ende der Karriere dagegen umso stärker. Die Umstellung hatte zur Folge, dass die künftigen Renten für ältere Mitarbeiter mit langer Betriebszugehörigkeit mit sofortiger Wirkung sanken. Gleichzeitig konnte IBM seine Betriebskosten reduzieren, da das Unternehmen künftig weniger Geld zur Seite legen musste.

IBM kündigte an, weiterhin gegen die Entscheidung zu kämpfen. Sobald die Nachzahlungssumme feststehe, werde man in Berufung zu gehen. (mb)