Bundesrat fordert

Hürden für ausländische Fachkräfte sollen weiter sinken

28.11.2008
Den Bundesländern geht die Initiative der Regierung zum erleichterten Zuzug ausländischer Fachkräfte nicht weit genug.

Den Bundesländern sind die vom Bundestag bereits gesenkten Hürden für ausländische Fachkräfte immer noch zu hoch. Der Bundesrat verweigerte am Freitag dem vom Bundestag verabschiedeten entsprechenden Gesetz seine Zustimmung und rief den Vermittlungsausschuss an. Bei der Zuwanderung Hochqualifizierter "springt die Bundesregierung zu kurz", sagte Niedersachsens Wirtschaftsminister Walter Hirche (FDP). Die Bundesregierung will mehr ausländische Spitzenkräfte ins Land holen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Der baden-württembergische Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU) zeigte sich zuversichtlich, dass im Vermittlungsverfahren eine Verständigung erzielt werden kann. "Dass die Qualifikation in den Vordergrund tritt und der Pass in den Hintergrund, ist heute eine Notwendigkeit."

Zentraler Punkt des Gesetzes ist eine Absenkung der Einkommensgrenzen, von denen eine Niederlassung in Deutschland abhängt. Hochqualifizierte sollen bereits bei einem Jahresverdienst von 63.600 Euro eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bislang lag die Untergrenze bei 86.400 Euro. Der Bundesrat will diese Grenze noch stärker auf 53.400 absenken. Ferner will die Länderkammer die von ausländischen Existenzgründern geforderte Mindestinvestitionssumme von 500.000 Euro auf 250.000 Euro reduzieren.

Mit dem Gesetz sollen ferner bislang nur Geduldete einen sicheren Aufenthaltsstatus erhalten, wenn sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen und eine Arbeitsstelle haben. Dies gilt auch für geduldete Hochschulabsolventen, deren Studienabschluss in Deutschland anerkannt ist, und die zwei Jahre lang in einem ihrer Qualifikation entsprechenden Beruf gearbeitet haben. Die neue Regelung erfasst ebenso geduldete Fachkräfte, die zwei Jahre lang in einem qualifizierten Beschäftigungsverhältnis standen. (dpa/ajf)