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HP- und Compaq-interne Informanten sollen geschützt werden

15.04.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - In dem anstehenden Prozess von Walter Hewlett gegen das Management von Hewlett-Packard (HP) sollen firmeninterne Informanten einen besonderen Schutz genießen. Die Anwälte beider Seiten einigten sich darauf, dass die Namen der HP- und Compaq-Mitarbeiter, die Informationen zur geplanten Fusion des IT-Konzerns mit Compaq an den Merger-Gegner Walter Hewlett weitergeben, nur den externen und HP-internen Anwälten zugänglich sein werden.

Zunächst hatte sich Ankläger Hewlett dafür eingesetzt, dass die Informanten nur den externen Anwälten von HP preisgegeben werden sollten, nicht jedoch den firmeninternen Rechtsberatern. Diese Forderung ging allerdings nicht durch. Mit der nun erzielten Einigung hoffen Hewletts Anwälte, die für die Klägerseite auskunftswilligen HP- und Compaq-Mitarbeiter vor potenziellen Sanktionen ihrer Arbeitgeber schützen zu können. Hewletts Anwalt Lawrence Ashby hatte in einem Schreiben an das zuständige Gericht Delaware Chancery Court erklärt, dass man Informationen von HP- und Compaq-Mitarbeitern erhalten habe, die die Anklage unterstützen. Diese lieferten unter anderem Beweise dafür, dass die Integration der beiden IT-Riesen nicht so reibungslos vonstatten gehe, wie vom HP- und Compaq-Management zu der Zeit öffentlich behauptet wurde. Diese Angestellten, wollten jedoch anonym bleiben, da sie sonst "ernsthaft" um ihr Arbeitsverhältnis bangen

würden.

Hewlett hatte nach der HP-Aktionärsabstimmung Klage gegen das Firmenmanagement mit der Begründung eingelegt, dass der IT-Konzern die Fusionszustimmung einiger großer institutioneller Anleger auf nicht einwandfreie Weise gewonnen habe. Ein Gericht hat diesem Antrag stattgegeben und den ersten Verhandlungstermin für den 23. April festgesetzt. HP hatte im Anschluss an die Aktionärswahl einen knappen, aber ausreichenden Sieg verkündet. Ein endgültiges offizielles Ergebnis der Stimmenauszählung liegt jedoch noch immer nicht vor. (ka)