CD-Brenner

HP muss Zahlen offen legen

28.09.2001

MÜNCHEN (CW) - Das Oberlandesgericht Stuttgart hat im Verfahren um pauschale Urheberrechtsabgaben auf CD-Brenner die Berufung von Hewlett-Packard verworfen. Damit muss das Unternehmen Auskunft über die Zahl der CD-Brenner geben, die es seit dem 1. Februar 1998 verkauft hat. HP betont, dass bislang nicht entschieden wurde, ob tatsächlich Urheberrechtsabgaben auf die CD-Brenner entrichtet werden müssen. Weitere Berufungen würden geprüft.