Hersteller und Verbände kritisieren Gesetzgebung

HP muss Urheberabgabe bezahlen

01.12.2000
MÜNCHEN (fn) - Der zwischen dem IT-Konzern Hewlett-Packard und der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) ausgehandelte Vergleich über eine Urheberrechtsabgabe für CD-Brenner heizt die Debatte um Urheberrechte im Internet an. Während die Industrie Schutzmaßnahmen vorschlägt, wollen die Gema und andere Verwertungsgesellschaften Pauschalabgaben für alle Endgeräte einführen.

Rückwirkend ab Februar 1998 muss der IT-Konzern Hewlett-Packard 3,60 Mark plus sieben Prozent Mehrwertsteuer als Urheberrechtsvergütung für jeden verkauften CD-Brenner abführen. Der Hersteller und die ZPÜ hatten sich vor dem Landgericht Stuttgart auf diesen vorläufigen Vergleich (AZ 17/O 519/00) geeinigt. Die Übereinkunft ist deshalb vorläufig, da beide Seiten bis Mitte Januar 2001 dagegen Einspruch erheben können. Nach den Worten von HP steht das Unternehmen jedoch zu dem Schiedsspruch. Die ursprüngliche Forderung der ZPÜ belief sich auf 23 Mark pro Gerät. Für künftige Brenner-Verkäufe sieht die Regelung eine Abgabe von zwölf Mark an die ZPÜ vor.

Wie viele bereits verkaufte Produkte diese Regelung betrifft, wollte HP nicht sagen ("diese Zahlen kommunizieren wir nicht"). Das Unternehmen verwies aber darauf, dass allein 1999 zwischen 2,5 bis drei Millionen CD-Brenner hierzulande verkauft wurden und HP in diesem Segment die Marktführerschaft innehabe. Die ZPÜ tritt als Inkasso-Unternehmen für Urheberrechtsverwertungsgesellschaften wie die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) und die Verwertungsgemeinschaft Wort (VG Wort) für den Print-Journalismus auf.

Auch andere Anbieter sind betroffenAuch andere CD-Brenner-Hersteller, deren Produkte hierzulande erhältlich sind, erwarten nun, zur Kasse gebeten zu werden. Der japanische Anbieter Plextor mit europäischem Hauptsitz in Brüssel hat zwar noch keine offizielle Aussage aus Deutschland erhalten, rechnet aber fest damit, ebenfalls von dieser Regelung betroffen zu sein.

Nach den Plänen der Gema sollen nicht nur die Hersteller von CD-Brennern, sondern auch Anbieter von PCs, Festplatten und Modems zu einer Urheberrechtsabgabe verpflichtet werden. Der Grund: Durch den Download aus dem Internet in Verbindung mit dem privaten Kopieren von Inhalten entstünden Urhebern Ansprüche auf Vergütung. So wie bei Audiokassetten und Videorecordern schon praktiziert, soll es auch für diese digitalen Endgeräte einen Urheberobolus geben. Rückendeckung erhält die Vereinigung durch die Bundesregierung. Ein Regierungsentwurf sieht die Vergütungspflicht für Computer und andere IT-Produkte vor.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) sieht deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb durch die "ungerechte Pauschalabgabe" benachteiligt. Die Gesetzgebung berücksichtigt die technischen Möglichkeiten des Internet nicht, so die Kritik von Hewlett-Packard. Das Urheberrechtsgesetz aus dem Jahr 1965 wurde erlassen, um das zulässige private und wissenschaftliche Vervielfältigen durch Kopierer und Magnetbänder zu vergüten. HP hält daher nichts von einer solchen Pauschalabgabe, vielmehr soll der Nutzer für jeden Kopiervorgang zahlen, so Firmensprecherin Jeannette Weißschuh. Technische Schutzmechanismen zum Verhindern illegaler Vervielfältigungen gebe es bereits, die die Zahl von privaten Kopien limitieren könnten (Digital Rights Management, kurz DRM). Tatsächlich existieren mittlerweile eine Reihe von DRM-Verfahren, doch sie sind noch dünn gesät (siehe CW 29/00, Seite 17).

"Ich möchte wissen, wie HP das Duplizieren von Datenträgern im privaten Bereich kontrollieren will", hält Gema-Sprecher Hans-Herwig Geyer der Konzernsprecherin entgegen. Außerdem solle laut dem Urheberrechtsgesetz nicht der private Konsument, sondern der Hersteller zur Kasse gebeten werden.

Bitkom-Sprecherin Katrin Bremer kritisiert auch die uneinheitliche Regelung in Europa. Beispielsweise existierten solche Gebühren in Dänemark oder den Niederlanden nicht. "Findige Konsumenten aus Deutschland könnten ihre Geräte über das Internet bei Anbietern in diesen Ländern bestellen und so die deutsche Urheberpauschale umgehen", gibt Bremer zu bedenken. Das Nachsehen hätten die deutschen Händler und Importeure. Zudem würde die nun per Vergleich beschlossene Abgabe nur die zum privaten Gebrauch erlaubten Kopien vergüten. Die Pauschale sei aber keinesfalls ein Instrument, um illegale Kopien via Internet einzudämmen. Hier müsse es die von HP geforderten Schutzmechanismen geben. Die Initiative D21 unterstützt die Positionen von HP und Bitkom. "Wir müssen das Urheberrechtsgesetz den Erfordernissen des Internet anpassen", teilte ein D21-Sprecher mit.