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HP gründet Beschäftigungsgesellschaft für rund 400 Mitarbeiter

17.06.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Am heutigen Tag läuft die zweiwöchige Frist ab, innerhalb derer rund 400 ehemalige Compaq- und jetzige Hewlett-Packard-(HP-)Mitarbeiter an den Standorten in München und Hannover entscheiden konnten, in eine Beschäftigungsgesellschaft zu wechseln. Wer dies nicht will, riskiert eine betriebsbedingte Kündigung. Bis zum gestrigen Abend hatten in München nur 140 von insgesamt rund 400 betroffenen Angestellten das Angebot angenommen, in die auch Transfergesellschaft genannte Organisation zu wechseln. In Hannover hat HP rund 50 Mitarbeitern den Wechsel in die Beschäftigungsgesellschaft angeboten.

Bei der Transfergesellschaft handelt es sich um die Peag. Sie war seinerzeit von Thyssen gegründet worden und wirkt mittlerweile als Betreibergesellschaft in rund 20 bis 30 Insolvenzverfahren in Deutschland wie zum Beispiel bei Holtzmann. Mitarbeiter, die in die Transfergesellschaft wechseln, erhalten von HP einen Aufhebungsvertrag und gleichzeitig einen auf 14 Monate befristeten Anstellungsvertrag bei der Peag. Insgesamt bekommen Wechselwillige für mindestens 14 Monate 85 Prozent ihres bisherigen Nettolohns. Hiervon zahlt das Arbeitsamt je nach Familienstand zwischen 60 und 67 Prozent als Kurzarbeitergeld aus. HP sattelt die Differenz auf 85 Prozent drauf. Allerdings gilt eine Kappungsgrenze bei den Gehältern von 5100 Euro. Wenn jemand aus der Beschäftigungsgesellschaft vor Ablauf der 14 Monate die Transferorganisation verläßt, bleibt das für ihn "geparkte" Geld im Topf erhalten. Dieses "überschüssige" Geld soll für solche Mitarbeiter ausgegeben werden, die

auch nach 14 Monaten keine neue Arbeit gefunden haben. Außerdem erhalten alle Mitarbeiter, die in die Beschäftigungsgesellschaft wechseln, eine Abfindung.

HP hat sich verpflichtet, zusätzlich maximal 4000 Euro pro Mitarbeiter für Qualifizierungsmaßnahmen in einen Topf zu zahlen. Das Gesamtbudget für solche Weiterbildungsmaßnahmen von Leuten in der Transfergesellschaft ist allerdings auf eine Million Euro begrenzt. Ein Entscheidungsgremium aus Betriebsratsmitgliedern und Arbeitnehmervertretern entscheidet darüber, welche Person welche Weiterbildung oder Zusatzausbildung erhalten soll.

Insgesamt muss HP über die Zukunft von etwa 600 ehemaligen Compaq-Mitarbeitern entscheiden. Die Hoffnung ist, dass aus München rund 340 und aus Hannover etwa 50 Angestellte in die Beschäftigungsgesellschaft wechseln. Weitere 160 Mitarbeiter sollen am Münchner Standort bei HP verbleiben.

Christian Brunkhorst, Betriebsrats bei HP-Compaq, wertete dieses mit der Geschäftsleitung ausgehandelte Vorgehen als Erfolg der Arbeitnehmervertretung. Insbesondere verlieren Mitarbeiter, die in die Beschäftigungsgesellschaft wechseln, trotz der Zahlung von Kurzarbeitergeld bei einer etwaigen späteren Arbeitslosigkeit nicht ihren Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld. Dieses wird bis jetzt noch je nach Alter bis zu maximal 32 Monate lang gezahlt.

Mitarbeiter, die bis heute nicht erklärt haben, in die Beschäftigungsgesellschaft wechseln zu wollen, laufen laut Brunkhorst Gefahr, betriebsbedingt gekündigt zu werden. Der Arbeitnehmervertreter war sich sicher, dass heute noch ein erheblicher Teil der betroffenen Mitarbeiter ihr Einverständnis für den Wechsel gegeben haben. Rein rechnerisch wäre es demnach möglich, dass HP ab sofort bis zu 100 Mitarbeitern kündigen wird. (jm)