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Homepage-Sperrungen: Staatsanwalt ermittelt gegen Düsseldorfer Bezirksregierung

31.01.2002
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Staatsanwaltschaft überprüft das Vorgehen der Düsseldorfer Bezirksregierung gegen rechtsextreme Web-Seiten. Der Regierungspräsident Jürgen Büssow von der SPD hatte im vergangenen Jahr Internet-Provider in einem offenen Brief dazu aufgefordert, den Zugang zu vier amerikanischen Online-Auftritten zu sperren. Dabei handelt es sich um die Seiten www.front14.org, www.nazi-lauck-nsdapao.com, www.stormfront.org und die umstrittene aber unpolitische Seite www.rotten.com. Viele Provider hatten das Vorgehen zunächst abgelehnt. Büssow soll schließlich Bußgelder in Millionenhöhe ins Spiel gebracht haben, um die Firmen "umzustimmen". Mehrere Zugangsanbieter implementierten daraufhin eine Routen-Umleitung auf IP-Ebene.

Die aktuellen Ermittlungen gehen auf eine Strafanzeige von Alvar Freude, dem Gründer der Organisation Online Demonstration(Odem), zurück. Auf der Homepage von Odem begründet Freude die Anzeige unter anderem damit, dass Provider lediglich für den Transport von Daten, nicht aber für deren Inhalt verantwortlich seien. Durch das Umleiten ganzer Server, auch des zugehörigen E-Mail-Verkehrs, sei mehrfach gegen geltendes Recht verstoßen worden. Den Mitgliedern der Bezirksregierung wird in der 38-seitigen Anzeigenschrift unter anderem Anstiftung zur Datenunterdrückung, Nötigung in einem besonders schweren Fall, Verstoß gegen das Fernmeldegesetz und Verstoß gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit vorgeworfen.