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Homepage-Betreiber für Gästebuch verantwortlich

21.06.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Betreiber einer eigenen Homepage mit Gästebuch sind für dessen Inhalte verantwortlich. Wer letzteres nicht regelmäßig einer Generalreinigung unterzieht, macht sich die Inhalte der Einträge zu eigen und läuft damit Gefahr, rechtswidrig zu handeln. Nicht ausreichend ist der Hinweis, dass sich der Betreiber distanziere.

Zu diesem Urteil (AZ 4 O 106/00) kam das Landgericht Trier, das kürzlich der Klage eines Steuerberaters gegen den Inhaber einer privaten Homepage stattgab. In einem anonymen Eintrag des Gästebuchs wurde der mit Namen und Adresse genannte Kläger um Stellungnahme gebeten, "ob es etwas bringt, Steuerbetrug und Geldwäsche zu betreiben". Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich dabei um eine "Ehrverletzung" des Klägers. Der Homepage-Betreiber wurde daraufhin zur Löschung des Eintrags verpflichtet. Darüber hinaus hat dieser sein Gästebuch mindestens einmal pro Woche nach derartigen Inhalten zu durchforsten und diese gegebenenfalls zu entfernen. (kf)