Hieb-, stich- und dingfest

26.07.1985

Persönliche Bereicherung:

"So gelang es beispielsweise einem Angestellten eines bayerischen Arbeitsamtes, sich und seine Familienangehörigen durch Computermanipulation über einen Zeitraum von zirka zehn Monaten hinweg um über 250 000 Mark zu bereichern. Seine Handlung bestand überwiegend darin, Lochkarten mit unrichtigen Kindergeldnachzahlungsaufträgen in Höhe von 5000 und 10 000 Mark auszufüllen. Die entsprechenden Anweisungen erfolgten dann automatisch per Computer. Auch die über 80jährigen Großeltern des Täters kamen auf diese Weise in den Genuß von Kindergeld."

Chaos-Computer-Club:

"Nachdem Mitglieder dieses Clubs das Kennwort der Hamburger Sparkasse in Erfahrung gebracht hatten, riefen sie unter deren Kennwort eine von ihnen angebotene Btx-Seite ab. Da sie die Abfrage der mit einem Beitrag von 9,97 Mark belegten gebührenpflichtigen Seite per Computerprogramm stundenlang wiederholten, wurde die Hamburger Sparkasse mit zirka 135 000 Mark belastet. Zwar blieb dieser Fall noch folgenlos, da er sich unter Aufsicht des Hamburger Datenschutzbeauftragten abspielte. Offenkundig wurden jedoch die Gefahren, die durch den Mißbrauch fremder Kennungen im Bereich des Bildschirmtext-Verfahrens drohen."

Einbau logischer Zeitbomben:

"In einem Fall war das Programm so instruiert, daß es sich zwei Jahre der Entlassung des Programmierers um drei Uhr nachmittags selbst zerstören sollte. Durch ständiges vorprogrammiertes Abfragen von Jahr, Tag und Uhrzeit war die Einhaltung des Zerstörungszeitraums gesichert. Durch den so herbeigeführten Systemzusammenbruch konnten über mehrere Tage hinweg keine Arbeiten über die angeschlossenen 300 Terminals durchgeführt werden."

Stichwort Software-Klau:

"Schlagzeilen machte hier der Fall eines 19jährigen Gymnasiasten aus Hannover, der durch unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung von Computerprogrammen angeblich Schäden in Höhe von 23 Millionen Mark angerichtet hat. Auch wenn diese Schadenssumme skeptisch beurteilt werden sollte, so zeigt sich doch, welchen kriminellen Gehalt ein solcher Programmdiebstahl haben kann."

Quelle: Pressetext des Bundesjustizministeriums