Gesetz schützt verschlüsselte Dienste

Herstellung und Vertrieb von Hacker-Tools sind strafbar

05.04.2002
BERLIN (CW) - Ein neues Gesetz schützt kostenpflichtige Teledienste wie Pay-TV und multimediale Bezahlinhalte im Web vor missbräuchlichem Zugriff. Die Verbreitung von Hacker-Tools oder entsprechender Hardware ist nun verboten.

Mit dem jetzt in Kraft getretenen Gesetz zum Schutz von zugangskontrollierten Diensten und Zugangskontrolldiensten (Zugangskontrolldiensteschutzgesetz - ZKDSG) hat die Bundesregierung eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. Das Gesetz stellt die Herstellung, Einfuhr und Verbreitung von Umgehungsvorrichtungen unter Strafe, die darauf abzielen, sich unbefugt Zugang zu zugangskontrollierten Diensten zu verschaffen. Dazu gehören zum Beispiel Geräte oder Programme, die die Verschlüsselung von Fernsehübertragungen etwa des Bezahlsenders Premiere umgehen oder Schutzmechanismen für kostenpflichtigen Web-Content aushebeln. Bereits der Besitz solcher Hard- oder Software kann mit einer Geldbuße von bis zu 50000 Euro belegt werden.

Zwar war bislang schon die Umgehung von Sicherungen, die bezahlte Inhalte schützen, verboten. Geräte oder Hacker-Tools durften aber verbreitet werden, solange man sie nicht benutzte. Diese Lücke schließt das Gesetz nun. (mo)