Kontroverse um Codiergeräte

Hermes konnte PTT-Normen nicht erfüllen

29.04.1983

BERN (sg) - Zur Zeit sind die Schweizerischen PTT-Betriebe dabei, eine weitere Automationsstufe für ihren Postscheckdienst zu verwirklichen. Dabei bildet die dezentrale Datenerfassung das Schwergewicht. So ist zum Beispiel vorgesehen, über 4000 Postschalter mit Codiergeräten für die Erfassung von Zahlungsbelegen auszurüsten. Für die Beschaffung dieser rund 40 Millionen Franken kostenden Apparate ist wie üblich ein Wettbewerb nach den PTT-, Bundes- und GATT-Normen abgewickelt worden. NCR hat das Rennen gemacht.

Von insgesamt 31 angesprochenen Firmen haben elf mit 14 Offerten reagiert. Zum Bedauern der PTT zeichnete sich bereits bei der Grobevaluation Ende 1980 ab, daß von diesen Offerten keine Schweizer Firma konkurrenzfähig sein dürfte. Dennoch entschied man sich dafür, die beste Schweizer Offerte, die der Hermes Precisa International SA, in die Feinevaluation einzubeziehen. In der Endauswertung zeigte sich aber, daß das Produkt der Hermes den Anforderungen nicht zu genügen vermochte. Es nahm in der Schlußrangierung lediglich den dritten Rang ein.

Zu geringe Codierleistung, hohe Wartungskosten und lange Liefertermine waren einige der Punkte, die den Schweizer Bewerber aus Yverdon aus dem Rahmen warfen. Der Auftrag für sechs Prototypen und eine Vorserie von 100 Geräten ging entsprechend den Wettbewerbsregeln an den besten Offertensteller, in diesem Fall die NCR. Dazu stellt die PTT fest, daß wenn auch die NCR Schweiz diese Geräte in einem Werk in Kanada herstellen läßt, sie in der Schweiz doch gegen 1700 Mitarbeiter beschäftigt. Hier wird die Software produziert und ein gut ausgebauter Wartungsdienst die PTT-Geräte auch betreuen.

Die PTT meinen, auch in diesem Fall bewiesen zu haben, daß ihnen die Lage der inländischen Wirtschaft nicht gleichgültig ist und sie in ihrer Auftragsvergabe gesamtwirtschaftliche Erwägungen mitberücksichtigen. Im Vordergrund müsse aber, und zwar im Rahmen der Einkaufsverordnung und der internationalen Übereinkommen, die Beschaffung nach dem günstigsten Verhältnis zwischen Preis und Leistung stehen. Jedes Vorgehen nach anderen Beweggründen wäre mit der Pflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung nicht vereinbar gewesen.